3 Schritte zur Abschaltung Ihres Anschlusses

  • 1
    Einreichen<br>Ihres<br>Antrages

    Einreichen
    Ihres
    Antrages

  • 2
    Festlegen und<br>Vereinbaren der<br>Modalitäten

    Festlegen und
    Vereinbaren der
    Modalitäten

  • 3
    Creos legt<br>Gasanschluss<br>still

    Creos legt
    Gasanschluss
    still

Schritt 1: Einreichen Ihres Antrages

Wie erstelle ich einen Antrag?

Sie können Ihren Antrag ganz einfach in wenigen Schritten über Ihren Kundenbereich erstellen.

Was ist ihr Vorhaben?

Damit wir Sie bei Ihrer Anfrage besser begleiten zu können, bitten wir Sie uns mittzuteilen, welches Vorhaben Sie in Bezug auf das Einstellen ihrer Gasversorgung verfolgen.

Wenn Sie kein Gas mehr benötigen, haben Sie zwei Optionen:

Option 1 : Das Entfernen des Gaszählers *

Sie beabsichtigen kein Gas mehr zu verbrauchen und Ihre Gasinstallation außer Betrieb zu nehmen.

Bitte teilen Sie uns folgende Angaben mit: 

  • Angaben zum Antragsteller/ Nutzer des Netzes / zum Anschlussnehmer. 
  • Adresse der Gasinstallation an.
  • Teilen Sie uns die Nummer des zu entfernenden Zählers mit und erläutern Sie kurz den Grund für die Außerbetriebnahme Ihrer Gasinstallation, um Ihre Anfrage richtig einordnen zu können.  

Hinweis: Für die Wiederinbetriebnahme einer Gasinstallation ist in jedem Fall eine Bescheinigung der Konformität der Anlage durch einen zugelassenen Installateur in Luxemburg erforderlich.

Option 2 : Das Abtrennen des Gasanschlusses vom Erdgasnetz **

  • Sie beabsichtigen kein Gas mehr in Ihrem Gebäude zu verbrauchen und Ihr Gebäude vom Erdgasverteilnetz abzutrennen. 
  • Sie beabsichtigen Ihr Gebäude abzureiße.

Bitte teilen Sie uns folgende Angaben mit: 

  • Adresse des Anschlussobjekts 
  • Angaben zum Anschlussnehmer / Eigentümer

Hinweis: Die Abtrennung eines Gasanschlusses ist irreversibel und entzieht allen Gebäudenutzern den Zugang zum Gas. Sie kann nicht ausgeführt werden, wenn im Gebäude noch Gasinstallationen (Gaszähler) im Gebrauch sind.

    • * Das Entfernen des Gaszählers kann durch den Nutzer des Gasanschlusses / den Verbraucher / Mieter beantragt werden. Der Antrag muss allerdings auch vom Anschlussnehmer / Eigentümer unterzeichnet sein.
    • ** Die Trennung des Gasanschlusses vom Versorgungsnetz kann nur vom Anschlussnehmer / Eigentümer beantragt werden.