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6 Schritte zu Ihrem Gasanschluss

  • 1
    Einreichen<br>Ihres<br>Antrages

    Einreichen
    Ihres
    Antrages

  • 2
    Festlegen und<br>Vereinbaren der<br>Modalitäten

    Festlegen und
    Vereinbaren der
    Modalitäten

  • 3
    Durchführen<br>der Anschluss-<br>arbeiten

    Durchführen
    der Anschluss-
    arbeiten

  • 4
    Durchführen<br>der Gas-<br>installation

    Durchführen
    der Gas-
    installation

  • 5
    Mitteilung über<br>Abschluss der<br>Installationsarbeiten

    Mitteilung über
    Abschluss der
    Installationsarbeiten

  • 6
    Creos<br>installiert<br>Gaszähler

    Creos
    installiert
    Gaszähler

Schritt 1: Einreichen Ihres Antrages

Wie erstelle ich einen Antrag?

Sie können Ihren Antrag ganz einfach in wenigen Schritten über Ihren Kundenbereich erstellen.

Welches Vorhaben planen Sie?

Damit wir uns ein Bild von Ihrem geplanten Gasanschluss und den Erfordernissen machen können, teilen Sie uns bitte folgende Angaben mit:

1.Anschrift des Anschlusses

2.Beschreibung Ihres Bauvorhabens und der von Ihnen gewünschten Erdgasinstallation

  • Erdgasanschluss
    Sie möchten Ihren Neubau an das Erdgasversorgungsnetz anschließen

3.Angaben zu den Antragstellern

Welche Unterlagen müssen Sie Ihrem Antrag beifügen?

Für die Genehmigung Ihres Antrages müssen sämtliche der nachfolgend aufgeführten Dokumente vorgelegt werden:

  • Vollständige Baugenehmigung (die Bescheinigung / Roter Punkt, welche das Ausstellen einer Baugenehmigung durch die Gemeinde nachweist ist nicht ausreichend).
  • Katasterplanauszug mindestens 1:2500
  • Lageplan mit Grundriss mindestens 1:500
  • Grundriss des Kellers bei einem Einfamilienhaus, Pläne des technischen Anschlussraums sowie Pläne der Untergeschosse und einen Gebäudequerschnitt im Falle eines Mehrfamilienhauses.
  • Vom Bauamt / der Bauaufsichtsbehörde ausgestelltes Zertifikat (Certificat gaz) (für Anschlüsse auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg).
  • Sofern die Anschlussleitung Grundstücke Dritter bzw. Grundstücke durchquert, die sich nicht im ausschließlichen Eigentum des Antragstellers befinden (Gemeinschaftseigentum), ist Creos der Nachweis eines Dienstbarkeitsrechts vorzulegen.
    • Der Neuanschluss eines Gebäudes an das Erdgasversorgungsnetz kann nur vom Eigentümer oder von dem Bevollmächtigten der entsprechenden Gebäude beantragt werden.
    • Wir empfehlen, den Antrag in Absprache mit Ihrem Gasinstallateur auszufüllen. Ihr Gasinstallateur kann den Antrag auch in Ihrem Namen erstellen.
    • Ihr Antrag wird nur bearbeitet, wenn dieser ordnungsgemäß ausgefüllt ist und sämtliche geforderten Unterlagen beigefügt sind.
    • Creos verlegt keinen unvollendeten Gasanschluss vorab in Grundstücke in Erwartung eines zukünftigen Bauvorhabens.