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Anschluss an das Erdgasübertragungsnetz

Die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen für die Erdgaslieferung bilden zusammen den Netzanschlussvertrag an das Erdgasübertragungsnetz, der in Einklang mit Artikel 9 (4) des Gesetzes vom 1. August 2007 die Beziehungen zwischen dem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und dem Anschlussnehmer regelt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln:

  • gegenseitige Rechte und Pflichten zwischen dem ÜNB und dem Anschlussnehmer in Bezug auf den Netzanschluss
  • Betretungsrechte zum Netzanschluss
  • Nutzung und Instandhaltung des Netzanschlusses
  • Änderungen des Netzanschlusses
  • den Betrieb

Die Besonderen Geschäftsbedingungen regeln:

  • Platzierung des Netzanschlusses
  • Platzierung der Abnahmestelle
  • den/die vertraglich vereinbarte(n) Druckbereich(e):
    • vertraglich garantierter Gasdruck vor der Abnahmestelle
    • Nenndruck bei den angeschlossenen Betriebsmitteln
  • maximale Entnahmekapazität
  • Identifikationsnummer des Zählers

Nutzung des Erdgasübertragungsnetzes

Die Allgemeinen und Besonderen Nutzungsbedingungen für das Creos-Erdgasnetz bilden zusammen den Gasanschlussnutzungsvertrag, der in Einklang mit Artikel 29 (6) des Gesetzes vom 1. August 2007 die Beziehungen zwischen dem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und dem Endkunden regelt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln:

  • gegenseitige Rechte und Pflichten zwischen dem ÜNB und dem Kunden zum Erdgasbezug vom Erdgasübertragungsnetz Luxemburgs
  • Merkmale der Erdgaslieferung (Wobbe-Index, relative Dichte usw.)
  • Anforderungen an die Versorgungssicherheit
  • Bestimmung der gelieferten Erdgasmenge (Messeinrichtungen), Tarife und die Rechnungsstellung (Ausfall eines Anbieters)
  • Standardlieferung und Notfalllieferung
  • Handhabung wirtschaftlich sensibler Daten

Die Besonderen Geschäftsbedingungen regeln:

  • Abnahmestelle(n) beim Kunden
  • Identifikationsnummer des Zählers
  • vertraglich festgelegten Druck nach der Abnahmestelle
  • minimale und maximale stündliche Normvolumen > Anpassung der Messeinrichtungen