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Öffentliche Konsultation bezüglich der Modalitäten für Bilanzkreisverantwortliche im Fahrplangebiet Luxemburg

Öffentliche Konsultation bezüglich der Modalitäten für Bilanzkreisverantwortliche im Fahrplangebiet Luxemburg gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 über eine Leitlinie zum Ausgleich des Elektrizitätssystems

Öffentliche Konsultation vom 18 Juni bis zum 23 Juli 2025

Einleitung:

Die Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 über eine Leitlinie zum Ausgleich des Elektrizitätssystems ist am 18 Dezember 2017 in Kraft getreten.

Die Modalitäten für Bilanzkreisverantwortliche wurden von Creos Luxembourg SA (nachfolgend "Creos"), dem luxemburgischen Übertragungsnetzbetreiber (nachfolgend "ÜNB"), gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem in der geänderten Fassung (nachfolgend "EBGL-Verordnung") festgelegt.

Die vorliegende Konsultation bezieht sich auf die Modalitäten für Bilanzkreisverantwortliche im Fahrplangebiet Luxemburg.

Der Vorschlag zu den Modalitäten für Bilanzkreisverantwortliche umfasst:

  1. Festlegung der Bilanzkreisverantwortung für jeden Anschluss, wobei Lücken oder Überschneidungen der Bilanzkreisverantwortung der verschiedenen Marktteilnehmer, die Leistungen für diesen Anschluss erbringen, zu vermeiden sind
  2. Bedingungen, um als Bilanzkreisverantwortlicher tätig zu werden
  3. Bestimmung, dass alle Bilanzkreisverantwortlichen die finanzielle Verantwortung für ihre Bilanzkreisabweichungen tragen und dass die Bilanzkreisabweichungen mit dem Anschluss-ÜNB abzurechnen sind
  4. Anforderungen an die dem Anschluss-ÜNB zur Berechnung der Bilanzkreisabweichungen bereitzustellenden Daten und Informationen
  5. Bestimmungen für Bilanzkreisverantwortliche hinsichtlich der Änderung ihrer Fahrpläne vor und nach dem Zeitpunkt der Schließung des zonenübergreifenden Intraday-Markts gemäß Artikel 17 Absätze 3 und 4
  6. Bestimmungen für die Abrechnung mit den Bilanzkreisverantwortlichen gemäß Titel V Kapitel 4
  7. Abgrenzung von Bilanzkreisabweichungsgebieten gemäß Artikel 54 Absatz 2 und von Geltungsbereichen der Ausgleichsenergiepreise
  8. Frist für die abschließende Abrechnung von Bilanzkreisabweichungen mit Bilanzkreisverantwortlichen für jedes Bilanzkreisabrechnungszeitintervall gemäß Artikel 54
  9. Folgen eines Verstoßes gegen die für Bilanzkreisverantwortliche geltenden Modalitäten
  10. Verpflichtung von Bilanzkreisverantwortlichen, dem Anschluss-ÜNB jede Änderung ihrer Position mitzuteilen
  11. Abrechnungsbestimmungen gemäß den Artikeln 52, 53, 54 und 55

 

Konsultationsbericht:

Nach der öffentlichen Konsultation vom 18. Juni bis 23. Juli 2025 und unserer Mitteilung über die Ergebnisse der Konsultation am 1. Oktober 2025 haben ILR und Creos die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bilanzverantwortliche im luxemburgischen Bilanzierungsgebiet finalisiert.
 

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