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Öffentliche Konsultation bezüglich der Modalitäten für Bilanzkreisverantwortliche im Fahrplangebiet Luxemburg
Öffentliche Konsultation bezüglich der Modalitäten für Bilanzkreisverantwortliche im Fahrplangebiet Luxemburg gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 über eine Leitlinie zum Ausgleich des Elektrizitätssystems
Öffentliche Konsultation vom 18 Juni bis zum 23 Juli 2025
Einleitung:
Die Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 über eine Leitlinie zum Ausgleich des Elektrizitätssystems ist am 18 Dezember 2017 in Kraft getreten.
Die Modalitäten für Bilanzkreisverantwortliche wurden von Creos Luxembourg SA (nachfolgend "Creos"), dem luxemburgischen Übertragungsnetzbetreiber (nachfolgend "ÜNB"), gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem in der geänderten Fassung (nachfolgend "EBGL-Verordnung") festgelegt.
Die vorliegende Konsultation bezieht sich auf die Modalitäten für Bilanzkreisverantwortliche im Fahrplangebiet Luxemburg.
Der Vorschlag zu den Modalitäten für Bilanzkreisverantwortliche umfasst:
Konsultationsbericht:
Nach der öffentlichen Konsultation vom 18. Juni bis 23. Juli 2025 und unserer Mitteilung über die Ergebnisse der Konsultation am 1. Oktober 2025 haben ILR und Creos die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bilanzverantwortliche im luxemburgischen Bilanzierungsgebiet finalisiert.
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