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Arbeiten in der Forst- und Landwirtschaft

Landwirte, Förster, Jäger, Wald- und Obstgartenbesitzer

Gemäß den Normen DIN VDE, können Mittelspannungs­ und Hochspannungs­ leitungen in einer Mindesthöhe von 6 Metern zum Boden verlaufen. Die Distanz zu Freileitungen kann sich sowohl vertikal als auch horizontal verändern. Durch Temperaturschwankungen können sich die Leiter dem Boden nähern oder durch den Einfluss des Windes seitlich ausschwingen.

Der Gebrauch von landwirtschaftlichen Maschinen in unmittelbarer Nähe zu Freileitungen erfordert äußerste Vorsicht.

Sie verrichten folgende Arbeiten:

  • Sie ästen aus, fällen oder schneiden Bäume und Hecken.
  • Sie besichtigen regelmäßig Ihre Pflanzungen zu Fuß oder an Bord von landwirtschaftlichen Maschinen.
  • Sie sind mit Ihrer landwirtschaftlicher Maschine von großer oder variabler Höhe unterwegs (Mähdrescher, Silohäcksler, Traktor mit Frontlader, Anhänger mit Kipper...).
  • Sie versprühen Pflanzenschutzmittel (aus der Luft oder vom Boden aus).
  • Sie handhaben unhandliche Gegenstände (Berieselungsmaterial, Rohre, Leitern ...).
  • Sie laden landwirtschaftliche Produkte oder Gegenstände ab.
  • Sie installieren Bewässerungssysteme (oder Bewässerungsrohre), legen eine Dränage an, führen Berieselungen durch.

Jede Tätigkeit in unmittelbarer Nähe zu Stromleitungen setzt Sie möglichen Risiken aus.

Falls Sie sich einer oberirdischen Strom leitung nähern, können Sie einen Lichtbogen verursachen und somit einen Stromschlag erleiden. Falls Sie in der Nähe oder unter einer Freileitung arbeiten, respektieren Sie einen Mindestabstand von 4 m bei 220 kV, bzw. 3 m bei 65 kV und 20 kV Freileitungen, geltend zwischen der Stromleitung und einer Person, einer Arbeitsmaschine, einem Werkzeug oder einem Ast (während des Ausästens).