Sie verbrauchen kein Erdgas mehr? Sie reißen Ihr Gebäude ab? Erstellen Sie Ihren Antrag ganz einfach in wenigen Schritten über Ihren myCreos-Kundenbereich.
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Die Entfernung des Zählers kann vom Netzbenutzer / Verbraucher / Mieter beantragt werden, erfordert aber die Unterschrift des Anschlussnehmers / Eigentümers.
Die Wiederinbetriebnahme einer Gasanlage wird in jedem Fall eine Zertifizierung der Konformität der Anlage durch einen in Luxemburg zugelassenen Installateur erfordern.
Die Trennung eines Anschlusses ist irreversibel und wird alle Nutzer des Gebäudes von der Gasversorgung ausschließen. Sie kann nicht durchgeführt werden, wenn in dem Gebäude noch Gasinstallationen (Gaszähler) in Gebrauch sind.
Die Trennung des Anschlusses kann nur vom Anschlussnehmer / Eigentümer beantragt werden.
Creos hat Ihren Antrag auf eine neue Verbindung erhalten. Wir prüfen, ob Ihr Antrag vollständig ist und ob er technisch machbar ist. Bei Fragen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin vor Ort.
Beim Vor-Ort-Termin wird der Creos-Mitarbeiter eine Bestandsaufnahme vornehmen, um die Modalitäten festzulegen, und mit Ihnen einen Termin für die Trennung des Anschlusses vereinbaren.
Im Falle einer Trennung des Anschlusses (Option 2) sind die Tiefbauarbeiten vom Antragsteller zu tragen. Ihr Bauunternehmer muss mit Creos einen Termin vereinbaren, um die Trennung des Anschlusses vom Netz vorzunehmen.
Bei einer Zählerentfernung (Option 1) sind die Tiefbauarbeiten nicht zu berücksichtigen.
Creos führt die gewünschte Maßnahme - Entfernung des Zählers (Option 1) oder Trennung des Anschlusses (Option 2) - zum vereinbarten Termin durch.