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Liste der Stromlieferanten

Die nachstehend aufgelisteten Anbieter haben einen Lieferantenrahmenvertrag für Endkunden der von Creos Luxemburg betriebenen Netze (Contrat cadre en vue de la fourniture d'énergie électrique aux clients finaux dans les réseaux gérés par Creos Luxembourg S.A.) und gegebenenfalls einen Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag für die integrierte Stromversorgung (Contrat d'utilisation du réseau et du raccordement par les fournisseurs d'énergie électrique dans le cadre de fournitures intégrées) abgeschlossen. Damit erfüllen sie die Vorbedingungen für die Versorgung der Endkunden in den Netzen der Creos Luxembourg S.A.

Lieferant Rahmenvertrag Nutzungsvertrag Zugelassene Leistungen
Eida S.A. JA JA Stromversorgung + Integrierte Stromversorgung
Enovos Luxembourg S.A. JA JA Stromversorgung + Integrierte Stromversorgung
Electris JA JA Stromversorgung + Integrierte Stromversorgung
LEO S.A. JA JA Stromversorgung + Integrierte Stromversorgung
Nordenergie S.A. JA JA Stromversorgung + Integrierte Stromversorgung
Steinergy S.A. JA JA Stromversorgung + Integrierte Stromversorgung
Sudstroum s.à.r.l. et Co s.e.c.s. JA JA Stromversorgung + Integrierte Stromversorgung
ArcelorMittal Energy S.C.A. JA NEIN Stromversorgung
Verbund A.G. JA NEIN Stromversorgung

Anbieterwechsel

Seit dem 1. Juli 2007 können Kunden ihren Stromanbieter frei wählen. Für den Anbieterwechsel hat Creos Luxembourg S.A. effiziente administrative Abläufe eingeführt, damit der Übergang zu einem anderen Versorgungsunternehmen ordnungsgemäß erfolgt.

Die Anbieter können im Hinblick auf Anschlussgesuche bei Creos Luxembourg S.A. Informationen zu Kunden einholen, wenn sie dazu befugt sind.

Dabei sind die Anbieter verpflichtet, Creos Luxembourg S.A. sämtliche neuen bzw. entfernten Abnahmestellen (POD, Point Of Delivery) in ihrem Bilanzkreis zu melden, sofern diese Abnahmestellen das Stromnetz von Creos Luxembourg S.A. tangieren und dies innerhalb von  4 Tagen nach Anmeldung.

Anbieterwechsel müssen mindestens 3 Wochen im Voraus angekündigt werden, bevor eine Abnahmestelle eingerichtet oder entfernt werden kann. Spätestens 3 Wochen nach Anfrage des Händlerwechsels wird dieser Wechsel ausgeführt. 

Kunden können Anschluss- und Entfernungsanträge direkt oder über Auftragnehmer an Creos Luxembourg S.A. richten. Anschlussgesuche von Kunden bedürfen der Genehmigung durch den neuen Lieferanten, damit sie rechtskräftig werden. Creos Luxembourg S.A. empfiehlt, die Erstellung bzw. Entfernung von Anschlüssen durch den Stromlieferanten direkt zu melden.

Im Falle einer Ablehnung des Anschlussantrages, informiert Creos Luxembourg S.A. unterrichtet den Lieferanten über die Gründer der Ablehnung.

Creos Luxembourg S.A. nimmt alle Anschlussanträge an, die komplett und konform sind. In diesem Fall kann der bisherige Lieferant Creos Luxembourg S.A. nicht dafür haftbar machen, dass die Abnahmestelle eines Kunden seinem Bilanzkreis entzogen wird, weil über einen anderen Lieferanten ein Anschlussantrag eingereicht wurde.

Beantragt ein Lieferant den Anschluss einer Abnahmestelle, für die mehrere Anschlussanträge mit dem gleichen Lieferbeginn eingegangen sind, entsteht ein Wettbewerb unter Stromlieferanten.

Bei einer Wettbewerbssituation unter Lieferanten informiert Creos Luxembourg S.A. unverzüglich den Kunden und die betreffenden Lieferanten.

Der betroffene Kunde wird dann gebeten, Creos Luxembourg S.A. schriftlich den Lieferanten zu nennen, der die Versorgung seiner Abnahmestelle sicherstellen wird. Die Abnahmestelle des Kunden wird deshalb dem Bilanzkreis des vom Kunden genannten Lieferanten zugeordnet.

Fehlt wegen Wettbewerbs bis zum Lieferbeginn Klarheit bezüglich des Lieferanten, weil etwa der betroffene Kunde nicht erreicht werden konnte, ordnet Creos Luxembourg S.A. die Abnahmestelle(n) dem Bilanzkreis des „Standardlieferanten“ zu.