Um elektrische Energie in der luxemburgischen Bilanzzone einspeisen oder entnehmen zu können, ist es erforderlich, über einen Bilanzkreis zu verfügen. Der Balancing Agreement ermöglicht es dem Bilanzkreisverantwortlichen, die Verantwortung für einen oder mehrere Bilanzkreise zu übernehmen und diese Vorgänge zu ermöglichen.
Der Bilanzkreisverantwortliche ist eine natürliche oder juristische Person, die für das Gleichgewicht von Einspeisungen und Entnahmen innerhalb einer Bilanzzone verantwortlich ist.
Der Bilanzkoordinator legt die allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die Methoden für die Bilanzkreisverantwortlichen fest, gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie für den Ausgleich von Elektrizitätssystemen, und unterzieht diese einem Genehmigungsverfahren, das nach einer Konsultation gemäß Artikel 10 derselben Verordnung erfolgt.
Jeder Bilanzkreisverantwortliche schließt ein Balancing Agreement mit dem Bilanzkoordinator ab. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Parteien auf Grundlage der oben genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen und Methoden.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bilanzkreisverantwortliche wurden von der Creos Luxembourg S.A. in ihrer Funktion als Bilanzkoordinator und luxemburgischer Übertragungsnetzbetreiber (TSO) gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie für den Ausgleich von Elektrizitätssystemen in ihrer jeweils geltenden Fassung festgelegt.
Die Entscheidung ILR/E26/9 vom 9. März 2026 genehmigt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bilanzkreisverantwortliche in der Fassung vom 6. Januar 2026.
Da Strom nicht gelagert werden kann, muss jede verbrauchte kWh genau zum Zeitpunkt des Verbrauchs produziert werden. Zudem muss jede produzierte kWh nahtlos an den Endkunden zum Verbrauch durch diesen übermittelt werden. Sämtliche Abweichungen haben einen Einfluss auf die Spannungshaltung und die Frequenzstabilität.
Creos Luxembourg S.A. sorgt dafür, innerhalb ihres Netzes Abweichungen, die zwischen den gesamten Nominierungen der Lieferanten und des tatsächlichen Verbrauchs ihrer Kunden auftreten können, in Echtzeit auszugleichen. Dabei greift die Gesellschaft auf die Regelleistung (Reserveleistung, mit der Abweichungen in Echtzeit kompensiert werden können) zurück. Der Übertragungsnetzbetreiber benötigt deshalb genaue Prognosen bezüglich des Verbrauchs durch die an seine Netze angeschlossenen Kunden.
Die Vergütung der Bereitstellung dieser Regelleistung ist in den Tarifen für die Nutzung der von Creos Luxembourg S.A. betriebenen Netze inbegriffen. Die gesamte Regelleistung in einer bestimmten Viertelstunde entspricht der gesamten Ausgleichsenergie im von Creos Luxembourg S.A. betriebenen Gebiet. Die Ausgleichsenergie wird dem Bilanzkreisverantwortlichen entsprechend der nachstehend beschriebenen Modalitäten verrechnet.
Der Kauf und Verkauf von Ausgleichsenergie erfolgt auf dem freien Markt. Abweichungen beim viertelstündlichen Ausgleich werden gemäß der Methode des Real Time Pricing (RTP) verrechnet, wobei die effektiven Versorgungskosten, die für den Ausgleich der gesamten Abweichungen für Creos Luxembourg S.A. anfallen, berücksichtigt werden.
Abhängig vom Saldo aller Abweichungen, den der Bilanzkreis des Übertragungsnetzbetreibers aufweist, ist zu unterscheiden zwischen einem Preis für die Lieferung von positiver Ausgleichsenergie und einem Preis für negative Ausgleichsenergie.
Der Lieferant als „Bilanzkreisverantwortlicher“ kann alle seine Kunden in der Regelzone von Creos Luxembourg S.A. zusammenfassen und vom Prinzip der Gleichzeitigkeit bei all seinen Kunden profitieren. Er schafft auf diese Weise einen virtuellen Bilanzkreis. Der Lieferant trägt die Verantwortung für den permanenten Ausgleich der Entnahmen und Einspeisungen in der Regelzone von Creos Luxembourg S.A..
Der Lieferant hat den täglichen Fahrplan für den Bilanzkreis mindestens einen Werktag vor seiner Gültigkeit bis spätestens um 14.30 Uhr dem Übertragungsnetzbetreiber zu übermitteln. Der Übertragungsnetzbetreiber verwaltet die Fahrpläne eines Bilanzkreises und ermittelt die Abweichungen und die Ausgleichsenergie, die er zur Kompensierung der Abweichungen geliefert hat.
Der Preis je Viertelstunde für die Ausgleichsenergie (in kWh) entspricht dem Mittelwert der für den in Echtzeit erfolgten Ausgleich der Abweichungen berücksichtigten Angebote. Sobald die Preise auf Viertelstundenbasis festgelegt wurden, werden sie auf dem Internet in Tabellenform veröffentlicht, einschließlich der vergangenen Rechnungsperiode.
Der für die Ausgleichsenergie verrechnete Preis ist symmetrisch. Es ist zu unterscheiden zwischen dem Preis REP+ für die Lieferung von positiver Ausgleichsenergie und dem Preis REP- für die Lieferung von negativer Ausgleichsenergie. Ob den Lieferanten der Preis REP+ oder der Preis REP- für die Ausgleichsenergie verrechnet wird, hängt davon ab, ob der viertelstündlich erfasste Saldo der Regelzone positiv oder negativ ist.
Positiver Regelzonensaldo (es besteht ein Bedarf an Ausgleichsenergie, um eine zu geringe nominierte Strommenge zu kompensieren)
Negativer Regelzonensaldo (überschüssige Energie)
Der Preis REP+ entspricht dem gewichteten Mittel der Preise aller Energielieferanten, die zum Ausgleich des Defizits, welches das Netz von Creos Luxembourg S.A. in einer bestimmten Viertelstunde erwirtschaftet, notwendig sind.
Der Preis REP- entspricht dem gewichteten Mittel der Preise aller Energielieferanten, die zum Ausgleich des Energieüberschusses, welchen das Netz von Creos Luxembourg S.A. in einer bestimmten Viertelstunde erwirtschaftet, notwendig sind.
Sehen Sie sich die Tarifhistorie für Ausgleichsenergie an - RTP-Preistabellen (Real Time Pricing)
Im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel veröffentlicht Creos Luxembourg S.A. nachfolgend die Bestimmungen, die diesbezüglich gelten:
Das von Creos Luxembourg S.A. betriebene Übertragungsnetz ist durch zwei Doppelleitungen von 220 kV, die eine Verbindung zum Netz der Amprion GmbH [D] (vormals RWE Transportnetz Strom GmbH) herstellen, in den europäischen Netzverbund ENTSO-E integriert. Mit den anderen angrenzenden Netzen von Elia [B] und RTE [F] besteht keine dauerhafte Verbindung. Der grenzüberschreitende Energieaustauch kann daher nur über die Übertragungsleitungen, die eine Verbindung zum deutschen Netz herstellen, erfolgen.
Das von Creos Luxembourg S.A. betriebene Netz entspricht den in der nationalen Gesetzgebung enthaltenen Bestimmungen sowie den geltenden Standards zur Stromnutzung, Planung und Sicherheit, welche die europäischen Übertragungsnetzbetreiber, die dem Netzverbund ENTSO-E angehören, gemeinsam erstellt und auf der Website von ENTSO-E veröffentlicht haben.
Die vertraglich festgelegten Anschlusskapazitäten betragen unter normalen Bedingungen 1700 MW.
Die vertraglich festgelegten Anschlusskapazitäten betragen unter schwierigen Bedingungen (n-1) für die Leitungen aus Deutschland derzeit 980 MW. Diese Kapazitäten reichen aus, um den Bedarf des öffentlichen luxemburgischen Netzes zu decken, dessen voraussehbare Spitzenlast sich auf 770 MW beläuft.
Da derzeit bei den Übertragungsleitungen mit Deutschland keine Engpässe bestehen, existiert im Moment kein expliziter Allokationsmechanismus für diese Transportkapazität. Falls sich die Umstände verändern, sind spezifische Maßnahmen für die Steuerung der Anschlusskapazitäten erforderlich. Die gewählten Verfahren werden im Voraus öffentlich gemacht.
Die Berechnung der Anschlusskapazitäten und der Sicherheitsmargen erfolgt gemäß den gemeinsam mit dem Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) aufgestellten und auf der Website von ENTSO-E veröffentlichten Regeln.
Der Austausch von Energie zwischen den Marktakteuren innerhalb der Regelzone Luxemburg (Creos Luxembourg S.A.) wird über so genannte Bilanzkreise abgewickelt. Der Austausch von elektrischer Energie zwischen zwei Bilanzkreisen oder zwischen Regelzonen bedarf einer Nominierung, die von den betroffenen Bilanzkreisverantwortlichen an den Bilanzkreiskoordinator zu übermitteln ist.
Bei einer Nominierung muss der Transportkunde für den Folgetag für jede Viertelstunde die voraussichtliche Inanspruchnahme von Ein- und Ausspeisekapazitäten zwischen zwei Bilanzkreisen angeben. Die ENTSO-E (European Network System Operators for Electricity) hat ein standardisiertes Nominierungssystem für diese Art von Datenaustausch entwickelt (Electronic Data Interchange). Das ESS-System (Electronic Scheduling System) definiert die in sämtlichen Übertragungsnetzen der ENTSO-E geltenden Regeln und Formate und kann auf der Internetseite der ENTSO-E unter folgendem Link heruntergeladen werden EDI Library.
Die folgenden Bilanzkreisverantwortlichen verfügen über einen gültigen Bilanzkreisvertrag in der Bilanzzone von Creos Luxembourg S.A.
Der Lieferant kann ebenfalls die Rolle des Bilanzkreisverantwortlichen übernehmen. Ist der Bilanzkreisverantwortliche eine andere natürliche oder juristische Person als der Lieferant, muss zwischen den Parteien eine gemeinsame Erklärung gemäß Anhang 3 des Balancing Agreement unterzeichnet werden.
Der Bilanzkoordinator veröffentlicht auf seiner Website ausschließlich den Bilanzkreisverantwortlichen.
Jeder Bilanzkreisverantwortliche muss für seinen Bilanzkreis über einen eindeutigen EIC-Code verfügen. Gemäß Referenzhandbuch der ENTSO-E erfolgt die Zuteilung des EIC-Codes durch die lokale Ausgabestelle (Local Issuing Office) in dem Land, in dem der Bilanzkreisverantwortliche seinen Unternehmenssitz hat bzw. in dem er seine Dienstleistung anbieten möchte. Die Creos Luxembourg S.A. übernimmt die Rolle der lokalen Ausgabestelle innerhalb der Regelzone Luxemburg.
Für die Zuteilung eines EIC-Codes füllen Sie bitte dieses Antragsformular aus. Der EIC-Code gilt als definitiv zugeteilt, wenn er in der Liste der zugeteilten Codes aufgeführt ist.
Wichtig
Durch die Unterschrift auf dem Formular kann die Ausgabestelle den Antrag an die ENTSO-E weiterleiten. Die Daten dürfen zudem auf deren Internetseite veröffentlicht werden.
Ändert ein Unternehmen seinen Namen oder seine Funktion, behält es denselben EIC-Code. Die ENTSO-E empfiehlt deshalb eindringlich, Codes zu wählen, die keine Rückverfolgung auf das Unternehmen erlauben, um so die Anonymität gewährleisten zu können.
Ein durch die Creos Luxembourg S.A. zugeteilter nationaler EIC-Code darf ausschließlich in der Regelzone Luxemburg eingesetzt werden.
Ein bei der lokalen Ausgabestelle beantragter internationaler EIC-Code kann in allen Übertragungsnetzen der ENTSO-E eingesetzt werden. Es ist erwünscht, dass jeder Antragsteller nur einen EIC-Code beantragt.
Um einen EIC-Code zu erhalten, füllen Sie bitte das Antragsformular aus.
Artikel 7, Paragraf 3, letzter Absatz der Großherzoglichen Verordnung vom 26. Dezember 2012 legt Folgendes fest:
„Die Vergütung der Leistung hängt von der Beteiligung der Zentrale an der Abdeckung der Spitzentarifzeiten des nationalen Netzes ab. Diese Beteiligung wird berechnet als Durchschnitt der Beträge der Zentrale zum Zeitpunkt der drei identifizierten, angegebenen und im Laufe des Geschäftsjahres erfassten maximalen Wochenwerte (Halbstundenleistungen) des Netzbetreibers, der am 1. Januar 2012 über eine Konzession für den Betrieb eines Transportnetzes verfügt hat.“
| STARTZEIT | ENDZEIT | SPITZE |
| 04.02.2025 09:30 | 04.02.2025 10:00 | 739.462,315 kW |
| 17.01.2025 11:00 | 17.01.2025 11:30 | 733.282,706 kW |
| 20.11.2025 18:30 | 20.11.2025 19:00 | 710.860,231 kW |
Die folgenden Bilanzkreisverantwortlichen verfügen über einen gültigen Bilanzkreisvertrag in der Bilanzzone von Creos Luxembourg S.A.. Der Lieferant kann ebenfalls die Rolle des Bilanzkreisverantwortlichen übernehmen. Ist der Bilanzkreisverantwortliche eine andere natürliche oder juristische Person als der Lieferant, muss zwischen den Parteien eine gemeinsame Erklärung gemäß Anhang 3 des Balancing Agreement unterzeichnet werden. Der Bilanzkoordinator veröffentlicht auf seiner Website ausschließlich den Bilanzkreisverantwortlichen.
Creos Luxembourg S.A.
10YLU-CEGEDEL-NQ
ArcelorMittal Eisenhüttenstadt GmbH
11XAMEH-ENERGIEA
Axpo Solutions AG
12XEGL-H-------0
Creos Luxembourg S.A.
20XCREOSPERTES-5
ENERGIEUNION GmbH
11XENERGIEUNIONB
ENERGY REVOLT SC
20X-LU021-EREV-W
ENOVOS Luxembourg S.A.
20XCEGEDEL-CCS-8
20XCEGEDEL-FDC-0
20XENOVOS-DV-EOG
20XENOVOS-DV-PV6
20X-ENOVOS-LUX-L
20XKRONOS-FOUR-S
LEO S.A.
20XLEOENERGY---5
NORDENERGIE S.A.
20XNORD-ENERGIE9
RWE Supply & Trading GmbH
11XRWETRADING--0
11XRWESOLUTIONSY
Statkraft Markets GmbH
11XSTATKRAFT001N
Steinergy S.A.
20XSTEINERGY---Q
SUDenergie S.A.
20X-LU014-SDGZ-K
SUDSTROUM s.à.r.l. et Co s.e.c.s.
20X-SUD-STROUM-M
20X-SUD-S-PROD-L
TRIANEL GmbH
11XTRIANEL-----N
VERBUND ENERGY4BUSINESS GmbH
13XVERBUND1234-P
Ville de Diekirch
20XDIEKIRCH----U
Ville d'Ettelbrück
20XV-D-ETTELBR-X
SUDSTROUM s.à.r.l. et Co s.e.c.s.
20XV-ESCH-AL---R
Creos Luxembourg S.A.
21X000000001333E