Für die Ein- und Ausspeisung elektrischer Energie in der Regelzone Luxemburg ist es erforderlich, über einen Bilanzkreis zu verfügen. Durch den Bilanzkreisvertrag kann der Bilanzkreisverantwortliche die Verantwortung für einen oder mehrere Bilanzkreise übernehmen und dadurch die betreffenden Vorgänge ermöglichen.
Der Bilanzkreisverantwortliche ist eine natürliche oder juristische Person, die für das Gleichgewicht zwischen den Ein- und Ausspeisungen in einer bestimmten Regelzone verantwortlich ist. Er muss über eine Liefergenehmigung verfügen oder die unter Artikel 6.2.2.1 des Handbuchs zum Bilanzkreissystem festgelegten Bedingungen erfüllen.
Der Bilanzkreisvertrag definiert die wirtschaftlichen, technischen und operativen Verantwortlichkeiten des Bilanzkreisverantwortlichen. Er legt ferner die Bedingungen für die Erstellung von Bilanzgruppen, die Abrechnungsmodalitäten, die Beziehungen, die Verpflichtungen sowie den Austausch und die Formate der Daten für den Austausch elektrischer Energie zwischen dem Bilanzkreiskoordinator und dem Bilanzkreisverantwortlichen fest. Der Vertrag muss vor der ersten Lieferung elektrischer Energie abgeschlossen werden und entspricht den im Handbuch zum Bilanzkreissystem der Regelzone Luxemburg festgelegten regulatorischen Rahmenbedingungen.
Das geänderte Gesetz vom 1. August 2007 schreibt vor, dass der Bilanzkreiskoordinator in Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde ein Handbuch zum Bilanzkreissystem erstellen muss.
Das Handbuch definiert das Nominierungssystem für Ein- und Ausspeisungen, die Rechnungslegungsmethode sowie das Vorgehen bei Abweichungen. Es definiert ebenfalls die verschiedenen Verfahren und Fristen bezüglich Nominierungen und Renominierungen sowie die Arten der Datenformate, die zwischen den verschiedenen Parteien übermittelt werden.
Das Handbuch zum Bilanzkreissystem der Regelzone Luxemburg ist vertraglich an den Bilanzkreisvertrag gebunden.
Die überarbeitete endgültige Version des Handbuchs zum Bilanzkreissystem vom 25. Juni 2014 (Nr. 08) wurde vom Institut Luxembourgeois de Régulation genehmigt und kann unter folgendem Link heruntergeladen werden.
Da Strom nicht gelagert werden kann, muss jede verbrauchte kWh genau zum Zeitpunkt des Verbrauchs produziert werden. Zudem muss jede produzierte kWh nahtlos an den Endkunden zum Verbrauch durch diesen übermittelt werden. Sämtliche Abweichungen haben einen Einfluss auf die Spannungshaltung und die Frequenzstabilität.
Creos Luxembourg S.A. sorgt dafür, innerhalb ihres Netzes Abweichungen, die zwischen den gesamten Nominierungen der Lieferanten und des tatsächlichen Verbrauchs ihrer Kunden auftreten können, in Echtzeit auszugleichen. Dabei greift die Gesellschaft auf die Regelleistung (Reserveleistung, mit der Abweichungen in Echtzeit kompensiert werden können) zurück. Der Übertragungsnetzbetreiber benötigt deshalb genaue Prognosen bezüglich des Verbrauchs durch die an seine Netze angeschlossenen Kunden.
Die Vergütung der Bereitstellung dieser Regelleistung ist in den Tarifen für die Nutzung der von Creos Luxembourg S.A. betriebenen Netze inbegriffen. Die gesamte Regelleistung in einer bestimmten Viertelstunde entspricht der gesamten Ausgleichsenergie im von Creos Luxembourg S.A. betriebenen Gebiet. Die Ausgleichsenergie wird dem Bilanzkreisverantwortlichen entsprechend der nachstehend beschriebenen Modalitäten verrechnet.
Der Kauf und Verkauf von Ausgleichsenergie erfolgt auf dem freien Markt. Abweichungen beim viertelstündlichen Ausgleich werden gemäß der Methode des Real Time Pricing (RTP) verrechnet, wobei die effektiven Versorgungskosten, die für den Ausgleich der gesamten Abweichungen für Creos Luxembourg S.A. anfallen, berücksichtigt werden.
Abhängig vom Saldo aller Abweichungen, den der Bilanzkreis des Übertragungsnetzbetreibers aufweist, ist zu unterscheiden zwischen einem Preis für die Lieferung von positiver Ausgleichsenergie und einem Preis für negative Ausgleichsenergie.
Der Lieferant als „Bilanzkreisverantwortlicher“ kann alle seine Kunden in der Regelzone von Creos Luxembourg S.A. zusammenfassen und vom Prinzip der Gleichzeitigkeit bei all seinen Kunden profitieren. Er schafft auf diese Weise einen virtuellen Bilanzkreis. Der Lieferant trägt die Verantwortung für den permanenten Ausgleich der Entnahmen und Einspeisungen in der Regelzone von Creos Luxembourg S.A..
Der Lieferant hat den täglichen Fahrplan für den Bilanzkreis mindestens einen Werktag vor seiner Gültigkeit bis spätestens um 14.30 Uhr dem Übertragungsnetzbetreiber zu übermitteln. Der Übertragungsnetzbetreiber verwaltet die Fahrpläne eines Bilanzkreises und ermittelt die Abweichungen und die Ausgleichsenergie, die er zur Kompensierung der Abweichungen geliefert hat.
Der Preis je Viertelstunde für die Ausgleichsenergie (in kWh) entspricht dem Mittelwert der für den in Echtzeit erfolgten Ausgleich der Abweichungen berücksichtigten Angebote. Sobald die Preise auf Viertelstundenbasis festgelegt wurden, werden sie auf dem Internet in Tabellenform veröffentlicht, einschließlich der vergangenen Rechnungsperiode.
Der für die Ausgleichsenergie verrechnete Preis ist symmetrisch. Es ist zu unterscheiden zwischen dem Preis REP+ für die Lieferung von positiver Ausgleichsenergie und dem Preis REP- für die Lieferung von negativer Ausgleichsenergie. Ob den Lieferanten der Preis REP+ oder der Preis REP- für die Ausgleichsenergie verrechnet wird, hängt davon ab, ob der viertelstündlich erfasste Saldo der Regelzone positiv oder negativ ist.
Positiver Regelzonensaldo (es besteht ein Bedarf an Ausgleichsenergie, um eine zu geringe nominierte Strommenge zu kompensieren)
Negativer Regelzonensaldo (überschüssige Energie)
Der Preis REP+ entspricht dem gewichteten Mittel der Preise aller Energielieferanten, die zum Ausgleich des Defizits, welches das Netz von Creos Luxembourg S.A. in einer bestimmten Viertelstunde erwirtschaftet, notwendig sind.
Der Preis REP- entspricht dem gewichteten Mittel der Preise aller Energielieferanten, die zum Ausgleich des Energieüberschusses, welchen das Netz von Creos Luxembourg S.A. in einer bestimmten Viertelstunde erwirtschaftet, notwendig sind.
Sehen Sie sich die Tarifhistorie für Ausgleichsenergie an - RTP-Preistabellen (Real Time Pricing)
Im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel veröffentlicht Creos Luxembourg S.A. nachfolgend die Bestimmungen, die diesbezüglich gelten:
Das von Creos Luxembourg S.A. betriebene Übertragungsnetz ist durch zwei Doppelleitungen von 220 kV, die eine Verbindung zum Netz der Amprion GmbH [D] (vormals RWE Transportnetz Strom GmbH) herstellen, in den europäischen Netzverbund ENTSO-E integriert. Mit den anderen angrenzenden Netzen von Elia [B] und RTE [F] besteht keine dauerhafte Verbindung. Der grenzüberschreitende Energieaustauch kann daher nur über die Übertragungsleitungen, die eine Verbindung zum deutschen Netz herstellen, erfolgen.
Das von Creos Luxembourg S.A. betriebene Netz entspricht den in der nationalen Gesetzgebung enthaltenen Bestimmungen sowie den geltenden Standards zur Stromnutzung, Planung und Sicherheit, welche die europäischen Übertragungsnetzbetreiber, die dem Netzverbund ENTSO-E angehören, gemeinsam erstellt und auf der Website von ENTSO-E veröffentlicht haben.
Die vertraglich festgelegten Anschlusskapazitäten betragen unter normalen Bedingungen 1700 MW.
Die vertraglich festgelegten Anschlusskapazitäten betragen unter schwierigen Bedingungen (n-1) für die Leitungen aus Deutschland derzeit 980 MW. Diese Kapazitäten reichen aus, um den Bedarf des öffentlichen luxemburgischen Netzes zu decken, dessen voraussehbare Spitzenlast sich auf 770 MW beläuft.
Da derzeit bei den Übertragungsleitungen mit Deutschland keine Engpässe bestehen, existiert im Moment kein expliziter Allokationsmechanismus für diese Transportkapazität. Falls sich die Umstände verändern, sind spezifische Maßnahmen für die Steuerung der Anschlusskapazitäten erforderlich. Die gewählten Verfahren werden im Voraus öffentlich gemacht.
Die Berechnung der Anschlusskapazitäten und der Sicherheitsmargen erfolgt gemäß den gemeinsam mit dem Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) aufgestellten und auf der Website von ENTSO-E veröffentlichten Regeln.
Der Austausch von Energie zwischen den Marktakteuren innerhalb der Regelzone Luxemburg (Creos Luxembourg S.A.) wird über so genannte Bilanzkreise abgewickelt. Der Austausch von elektrischer Energie zwischen zwei Bilanzkreisen oder zwischen Regelzonen bedarf einer Nominierung, die von den betroffenen Bilanzkreisverantwortlichen an den Bilanzkreiskoordinator zu übermitteln ist.
Bei einer Nominierung muss der Transportkunde für den Folgetag für jede Viertelstunde die voraussichtliche Inanspruchnahme von Ein- und Ausspeisekapazitäten zwischen zwei Bilanzkreisen angeben. Die ENTSO-E (European Network System Operators for Electricity) hat ein standardisiertes Nominierungssystem für diese Art von Datenaustausch entwickelt (Electronic Data Interchange). Das ESS-System (Electronic Scheduling System) definiert die in sämtlichen Übertragungsnetzen der ENTSO-E geltenden Regeln und Formate und kann auf der Internetseite der ENTSO-E unter folgendem Link heruntergeladen werden EDI Library.
Gemäß Artikel 1 Absatz 45 des geänderten Gesetzes vom 1. August 2007 über die Organisation des Strommarkts ist der Bilanzkreisverantwortliche eine natürliche oder eine juristische Person, die für ausgeglichene Ein- und Ausspeisekapazitäten innerhalb einer Regelzone verantwortlich ist.
Jede Lieferung, einschließlich sämtlicher Ein- und Ausspeisungen elektrischer Energie, wird mittels eines Bilanzkreises verbucht, der durch einen Bilanzkreisverantwortlichen festgelegt und verwaltet wird. Dank dieser Bilanzkreise können Unterschiede zwischen Einspeisung und Verbrauch kompensiert werden. Der Bilanzkreisverantwortliche hat innerhalb seines oder seiner Bilanzkreise(s) für ausgeglichene Kapazitäten zu sorgen – vorbehaltlich fehlerhafter Schätzungen. Aus wirtschaftlicher Sicht ist er ebenfalls für die Kosten verantwortlich, die durch Bilanzkreisabweichungen ausgelöst werden.
Um die Bilanzkreise identifizieren zu können, hat die ENTSO-E den so genannten Energy Identification Code (EIC) eingeführt, der in sämtlichen Übertragungsnetzen der ENTSO-E gültig ist.
Jeder Bilanzkreisverantwortliche muss für seinen Bilanzkreis über einen eindeutigen EIC-Code verfügen. Gemäß Referenzhandbuch der ENTSO-E erfolgt die Zuteilung des EIC-Codes durch die lokale Ausgabestelle (Local Issuing Office) in dem Land, in dem der Bilanzkreisverantwortliche seinen Unternehmenssitz hat bzw. in dem er seine Dienstleistung anbieten möchte. Die Creos Luxembourg S.A. übernimmt die Rolle der lokalen Ausgabestelle innerhalb der Regelzone Luxemburg.
Für die Zuteilung eines EIC-Codes füllen Sie bitte dieses Antragsformular aus. Der EIC-Code gilt als definitiv zugeteilt, wenn er in der Liste der zugeteilten Codes aufgeführt ist.
Wichtig
Durch die Unterschrift auf dem Formular kann die Ausgabestelle den Antrag an die ENTSO-E weiterleiten. Die Daten dürfen zudem auf deren Internetseite veröffentlicht werden.
Ändert ein Unternehmen seinen Namen oder seine Funktion, behält es denselben EIC-Code. Die ENTSO-E empfiehlt deshalb eindringlich, Codes zu wählen, die keine Rückverfolgung auf das Unternehmen erlauben, um so die Anonymität gewährleisten zu können.
Ein durch die Creos Luxembourg S.A. zugeteilter nationaler EIC-Code darf ausschließlich in der Regelzone Luxemburg eingesetzt werden.
Ein bei der lokalen Ausgabestelle beantragter internationaler EIC-Code kann in allen Übertragungsnetzen der ENTSO-E eingesetzt werden. Es ist erwünscht, dass jeder Antragsteller nur einen EIC-Code beantragt.
Um einen EIC-Code zu erhalten, füllen Sie bitte das Antragsformular aus.
Artikel 7, Paragraf 3, letzter Absatz der Großherzoglichen Verordnung vom 26. Dezember 2012 legt Folgendes fest:
„Die Vergütung der Leistung hängt von der Beteiligung der Zentrale an der Abdeckung der Spitzentarifzeiten des nationalen Netzes ab. Diese Beteiligung wird berechnet als Durchschnitt der Beträge der Zentrale zum Zeitpunkt der drei identifizierten, angegebenen und im Laufe des Geschäftsjahres erfassten maximalen Wochenwerte (Halbstundenleistungen) des Netzbetreibers, der am 1. Januar 2012 über eine Konzession für den Betrieb eines Transportnetzes verfügt hat.“
STARTZEIT | ENDZEIT | SPITZE |
28.11.2023 18:00 | 28.11.2023 18:30 | 691.988,709 kW |
26.01.2023 11:30 | 26.01.2023 12:00 | 690.597,365 kW |
22.11.2023 18:00 | 22.11.2023 18:30 | 685.685,903 kW |
Die folgenden Bilanzkreisverantwortlichen verfügen über einen Bilanzkreisvertrag in der Regelzone von Creos Luxembourg S.A. (Stand: 7. Juni 2023). Der Lieferant kann neben seiner Lieferantentätigkeit auch die Rolle des Bilanzkreisverantwortlichen übernehmen. Handelt es sich beim Bilanzkreisverantwortlichen um eine andere natürliche oder juristische Person als den Lieferanten, müssen die beiden Parteien nach Anhang 1 des Bilanzkreisvertrages eine gemeinsame Erklärung unterzeichnen. Der Bilanzkreiskoordinator veröffentlicht auf der Website lediglich den Namen des Bilanzkreisverantwortlichen.
Creos Luxembourg S.A.
10YLU-CEGEDEL-NQ
ArcelorMittal Eisenhüttenstadt GmbH
11XAMEH-ENERGIEA
Axpo Trading AG
12XEGL-H-------0
Creos Luxembourg S.A.
20XCREOSPERTES-5
ENERGIEUNION GmbH
11XENERGIEUNIONB
ENERGY REVOLT SC
20X-LU021-EREV-W
ENOVOS Luxembourg S.A.
20XCEGEDEL-CCS-8
20XCEGEDEL-FDC-0
20XENOVOS-DV-EOG
20XENOVOS-DV-PV6
20X-ENOVOS-LUX-L
20XKRONOS-FOUR-S
Hoffmann Frères Energie et Bois S.à r.l. (ELECTRIS)
20XMERSCH-TRADE5
LEO S.A.
20XLEOENERGY---5
NORDENERGIE S.A.
20XNORD-ENERGIE9
Ørsted Salg & Service A/S
11XDONG-PT-----2
RWE Supply & Trading GmbH
11XRWETRADING--0
11XRWESOLUTIONSY
Statkraft Markets GmbH
11XSTATKRAFT001N
Steinergy S.A.
20XSTEINERGY---Q
SUDenergie S.A.
20X-LU014-SDGZ-K
SUDSTROUM s.à.r.l. et Co s.e.c.s.
20X-SUD-STROUM-M
20X-SUD-S-PROD-L
TRIANEL GmbH
11XTRIANEL-----N
VERBUND ENERGY4BUSINESS GmbH
13XVERBUND1234-P
Ville de Diekirch
20XDIEKIRCH----U
Ville d'Ettelbrück
20XV-D-ETTELBR-X
SUDSTROUM s.à.r.l. et Co s.e.c.s.
20XV-ESCH-AL---R
Creos Luxembourg S.A.
21X000000001333E