Mit der zunehmenden Vernetzung zwischen den Ländern der Europäischen Union werden der Betrieb der Stromnetze und die Überwachung der Energieflüsse immer komplexer. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, das kontinuierliche Funktionieren des Stromsystems zu gewährleisten und den Energieaustausch zwischen den verschiedenen Märkten zu ermöglichen, sind gemeinsame EU-weite Regeln unter Einbeziehung aller relevanten Interessengruppen der verschiedenen Mitgliedstaaten erforderlich.
Diese Regeln, die als „Network Codes“ oder Richtlinien bezeichnet werden, regeln alle grenzüberschreitenden Transaktionen im Strommarkt und den Betrieb von Stromnetzen. Sie sollen die Harmonisierung, Integration und Effizienz des europäischen Strommarktes erleichtern.
Network Codes treten nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft und werden rechtsverbindlich. Ihre unterschiedlichen Methoden, Verfahren und Richtlinien sollen veröffentlicht und von den relevanten Stakeholdern umgesetzt werden.
Nachfolgend sind bereits genehmigte Methoden und Dokumente in drei Gruppen aufgeführt: Network Codes und Richtlinien für den Markt, für die Netzanschlussbedingungen und für den Systembetrieb.
Die Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission zur Festlegung einer Richtlinie zur Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement (CACM) ist am 15. August 2015 in Kraft getreten. Die CACM-Verordnung schreibt gesamteuropäische Regeln für den vor- und untertägigen Stromhandel (kurzfristiger Handelsbereich) vor und legt die Berechnung und Zuweisung der grenzüberschreitenden Stromübertragungskapazitäten für diese Zeitbereiche fest.
Art. 15
April 2019
August 2021
Art. 20ff
Juni 2021
Art. 20ff
Dezember 2023
Art. 20ff
April 2022
Art. 35
Dezember 2020
Art. 45 & 57
Oktober 2018
Art. 55
Januar 2019
August 2021
Art. 74
November 2020
Die Verordnung (EU) 2016/1719 der Kommission zur Vergabe langfristiger Kapazität (FCA) trat am 17. Oktober 2026 in Kraft. Die FCA-Bestimmungen legen einen Rahmen für die Berechnung und Zuteilung von Übertragungskapazität für den grenzüberschreitenden Handel auf Terminmärkten fest (d. h. Zeitrahmen, die länger als Tage sind).
Art. 49 & 59
März 2023
Art. 51
Oktober 2017
Die Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission zur Festlegung einer Leitlinie zum Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem (EGBL) ist am 18. Dezember 2017 in Kraft getreten. In dieser Verordnung ist eine detaillierte Leitlinie für den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem festgelegt, einschließlich gemeinsamer Grundsätze für die Beschaffung und die Abrechnung Frequenzhaltungsreserven (FCR), Frequenzwiederherstellungsreserven (FRR) und Ersatzreserven (RR) sowie einer gemeinsamen Methode für die Aktivierung der Frequenzwiederherstellungsreserven und der Ersatzreserven.
Art. 37(3)
März 2024
Art. 41(1)
August 2021
Januar 2022
Die Verordnung (EU) 2016/1388 der Kommission zur Festlegung eines Network Codes für den Lastanschluss (DCC) ist am 7. September 2016 in Kraft getreten. Die Bestimmungen des DCC legen detaillierte Regeln für den Anschluss von Verbrauchsanlagen an nationale Stromnetze fest.
Le règlement (EU) 2016/631 de la Commission établissant un code de réseau sur les exigences applicables au raccordement au réseau des installations de production d'électricité (RfG) est entré en vigueur le 17 mai 2016. Les dispositions du RfG énoncent des règles détaillées relatives à la connexion d’installations génératrices d'électricité aux réseaux électriques nationaux.
Die Verordnung (EU) 2016/1447 der Kommission zur Festlegung eines Network Codes mit Netzanschlussbestimmungen für Hochspannungs-Gleichstrom -Übertragungssysteme und nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung (HVDC) ist am 28. September 2016 in Kraft getreten. Die Bestimmungen der HVDC legen detaillierte Regeln für den Anschluss von Hochspannungs-Gleichstromsystemen an das nationale Stromnetz fest.
Sie können Ihre Fragen oder Vorschläge zur Implementierung der Network Codes per E-Mail an die folgende Adresse senden: info.CNC_implementation@creos.net
Die Verordnung (EU) 2017/1485 der Kommission zur Festlegung Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb (SO) ist am 14. September 2017 in Kraft getreten. Die Bestimmungen der SO enthalten detaillierte Regelungen zur Gewährleistung der Betriebssicherheit, der Frequenzqualität und einer effizienten Nutzung des Verbundsystems.
Methoden, Bedingungen und Werte, des Synchrongebietes Kontinentaleuropa, in Bezug auf
Art. 118 & 153 & 176 & 177 & 178 & 179
April 2019
Methoden und Bedingungen enthalten in den Betriebsvereinbarungen für den LFR-Block DE-LU-DK
Art. 119 & 137 & 152 & 157
August 2019
Art. 141(2)
August 2018
Art. 141(2)
Februar 2022
Die Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission zur Festlegung eines Network Codes für den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Stromübertragungsnetzes (E&R) ist am 18. Dezember 2017 in Kraft getreten. Diese Verordnung enthält detaillierte Regelungen mit Bestimmungen zu den nachstehend aufgeführten Aspekten, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten, die Ausbreitung oder Verschlimmerung einer Störung sowie das Übergreifen von Störungen und Blackout-Zuständen zu verhindern und im Falle eines Not- oder Blackout-Zustands einen effizienten und raschen Wiederaufbau des Stromnetzes zu ermöglichen.