Regelreserve

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sind verantwortlich, das Gleichgewicht zwischen Stromerzeugung und -verbrauch innerhalb ihrer Regelzonen kontinuierlich zu gewährleisten.

Hintergrund

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sind verantwortlich, das Gleichgewicht zwischen Stromerzeugung und -verbrauch innerhalb ihrer Regelzonen kontinuierlich zu gewährleisten. Zu diesem Zweck greifen sie auf verschiedene Arten von Regelreserve zurück, die sich hinsichtlich des Abrufprinzips und ihrer zeitlichen Aktivierung unterscheiden. Die Übertragungsnetze von Creos und Amprion werden als gemeinsame Regelzone betrieben. Da das luxemburgische Netz nicht über ausreichendes Regelreservepotential verfügt, beauftragt Amprion die notwendige Regelreserve für die gemeinsame Regelzone.

Je nach Zeitfenster, in dem die Reserve zur Verfügung stehen muss, unterscheidet man drei verschiedene Regelenergiearten:

  • die Primärregelreserve (Frequency Containment Reserve, FCR) wird innerhalb von Sekunden aktiviert,
  • die Sekundärregelreserve (automatic Frequency Restoration Reserve, aFRR) steht innerhalb von fünf Minuten zur Verfügung.
  • die Minutenreserve (manual Frequency Restoration Reserve, mFRR) wird zwischen fünf und fünfzehn Minuten vollständig aktiviert.

Man unterscheidet zudem zwischen positiver und negativer Regelenergie:

  • Bei der positiven Regelenergie wird die Stromproduktion erhöht bzw. der Stromverbrauch verringert als Reaktion auf eine plötzlich erhöhte Nachfrage im Netz.
  • Für die negative Regelenergie ist es hingegen erforderlich, die Stromproduktion zu reduzieren bzw. den Stromverbrauch kurzfristig zu erhöhen, um ein Überangebot an Strom im Netz auszugleichen.

Abbilding 1: Gleichgewicht zwischen Verbrauch und Erzeugung
Abbildung 2:
Regelreservearten

Schritte und Grundsätze für eine erfolgreiche Teilnahme eines Regelreserveanbieters (BSP) mit Anlagen mit einem Netzanschluss in Luxemburg am FCR, aFRR- und mFRR-Regelenergiemarkt

Für eine erfolgreiche Teilnahme eines Regelreserveanbieters (Balancing Service Providers (BSP)) am FCR, aFRR- und mFRR-Regelenergiemarkt mit an das luxemburgische Netz angeschlossenen technischen Einheiten sind folgende Schritte, sowie Kenntnis der allgemeinen Grundsätze des DE-LU Kooperationsmodell erforderlich:

  1. Kontaktaufnahme
    Der BSP kontaktiert den zuständigen luxemburgischen Verteilnetzbetreiber (VNB) sowie den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Creos.
    (Anforderung der „Bestätigungserklärung des Reserven anschließenden Netzbetreiber1“)
  2. Netzprüfung durch die Netzbetreiber
    Die Netzbetreiber prüfen, ob die lokalen und nationalen Stromnetze die technischen Einheiten an deren Netzanschlusspunkten für die Erbringung der Dienstleistungen unterstützen können.
  3. Genehmigung durch Creos
    Als luxemburgischer Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) genehmigt Creos den Vorschlag des BSP einschließlich der vorgeschlagenen technischen Einheiten in Luxemburg.
  4. Einreichung der Präqualifikationsanfrage
    Der BSP stellt eine Anfrage zur Präqualifikation bei Amprion2.
  5. Präqualifikationsprozess
    Amprion führt den Präqualifikationsprozess gemäß den genehmigten deutschen Präqualifikationsbedingungen (PQ-Bedingungen) durch.
  6. Rahmenvertrag
    Abschluss eines Rahmenvertrags für Regelenergie-Leistungen zwischen dem BSP und Amprion. Amprion fungiert hierbei als „vertraglich anschließender Übertragungsnetzbetreiber (Anschluss-ÜNB)“.
  7. Bilanzkreisdefinition
    Der BSP muss für jede technische Einheit einen Bilanzkreis im Fahrplangebiet von Creos definieren.
  8. Angebotseinreichung
    Der BSP reicht seine Regelenergie-Angebote über die Internetplattform www.regelleistung.net ein, die von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern betrieben wird.
  9. Weiterleitung an EU-Plattformen
    Die Angebote werden automatisch an die europäischen Plattformen PICASSO (für aFRR) und MARI (für mFRR) weitergeleitet.
  10. Vergabe und Abrechnung
    Amprion vergibt und verrechnet die Dienstleistungen des BSP.
  11. Datenübermittlung an Creos
    Amprion übermittelt die relevanten Daten an Creos und den BSP, um die Fahrpläne zu aktualisieren und die Ausgleichsenergiekosten der Bilanzkreisverantwortlichen korrekt zu berechnen.

1 Bestätigungserklärung des Anschlussnetzbetreibers
Bemerkung: Der Verteilnetzbetreiber bestätigt, dass der Netzanschluss, die Anschlussnutzung sowie die technischen Vorschriften des Netzanschlusses geregelt sind und der Erbringung von Regelreserve nichts entgegen spricht.
2 Präqualifikationsportal > Start

 

Präqualifikation

Ab dem 1.1.2025 können Anlagen mit einem Netzanschluss in Luxemburg für die Vermarktung von allen Regelleistungsprodukten und nun auch für Sekundärregelleistung und Minutenreserve in Deutschland präqualifiziert und genutzt werden. Dies ist seit 1.6.2020 nur für Primärregelleistung möglich gewesen.

Die Vermarktung von Regelleistung aus Anlagen mit einem Netzanschluss in Luxemburg steht sowohl bestehenden Regelleistungsanbietern in Deutschland als auch anderen Marktteilnehmern in Luxemburg und Deutschland (nach Abschluss eines Rahmenvertrags) offen. Hierzu haben die beiden Übertragungsnetzbetreiber Creos und Amprion ein Kooperationsmodell entwickelt.

Damit beispielsweise Kraftwerksbetreiber oder Aggregatoren als mögliche Lieferanten an den Ausschreibungen der drei Reservequalitäten teilnehmen können, müssen diese verschiedene Anforderungen erfüllen. Dies wird im Rahmen der Präqualifikation durch den ÜNB überprüft. Als Download stehen die einheitlichen Präqualifikationsunterlagen unter folgenden Link zur Verfügung: Regelleistung > Anbieter werden > Präqualifikationsverfahren. Amprion präqualifiziert, im Auftrag der Creos, und ist Rahmenvertragspartner für die Anbieter, die Anlagen mit einem Netzanschluss in Luxemburg für Regelleistung vermarkten möchten.

TECHNISCHE EIGENSCHAFTEN
FCR
AFRR
MFRR

AKTIVIERUNGS-GESCHWINDIGKEIT

Vollständige Aktivierung innerhalb von 30 Sek.

Vollständige Aktivierung innerhalb von 5 Min., erste Reaktion nach 30 Sek.

Vollständige Aktivierung innerhalb von 12,5 Min.

AKTIVIERUNG

Automatisch, dezentral anhand der Netzfrequenz durch Anbieter

Automatisch, Gemäss Sollwertvorgabe des ÜNB (?) über leittechnische Verbindung

Manuell, über das MOLS-Kommunikationsverfahren

MAXIMALE AKTIVIERUNGSDAUER

15 Min.

60 Min.

60 Min.

SYMMETRISCH/ASYMMETRISCH

Symmetrisch

Asymmetrisch

Asymmetrisch

Pooling

Zum Zweck der Vermarktung und Erbringung von Regelreserve können Anbieter Reserveeinheiten (RE) und Reservegruppen (RG) sowie Pools, die sich aus RE und/oder RG zusammensetzen anbieten:

Für Creos und Amprion, die eine gemeinsame Leistungs-Frequenz-Regelzone unterhalten, gelten folgende Besonderheiten:

  • Bei FCR ist ein länderübergreifendes Pooling von technischen Einheiten aus dem Netzgebiet* von Creos und Amprion zugelassen.
  • Bei aFRR und mFRR können ausschließlich technische Anlagen zu RE, RG und Pools gebündelt werden, die jeweils dem Netzanschlussgebiet von Creos oder Amprion angehören. D.h. die Verknüpfung / Mischung von Anlagen aus dem Netzanschlussgebiet von Creos und Amprion (bzw. einer anderen Regelzone) ist nicht erlaubt.

Die dynamische Poolzuordnung von präqualifizierten Anlagen zwischen Pools im Netzgebiet* von Creos und Amprion ist bei aFRR und mFRR nicht möglich. (* inkl. der jeweils unterlagerten Verteilungsnetze).

Für die Präqualifikation, Vermarktung und Erbringung von solchen Anlagen, muss der Anbieter jeweils einen eigenen Pool (unter demselben Rahmenvertrag oder unter verschiedenen Rahmenverträgen) aufsetzen und betreiben.

Ausschreibung

Alle Arten von Regelreserve auf dem deutschen Markt werden über die Plattform Regelleistung.net ausgeschrieben. Während die Minutenreserve (mFRR) und die Sekundärregelreserve (aFRR) täglich ausgeschrieben werden, erfolgt die Ausschreibung der Primärregelleistung (FCR) in der Regel wöchentlich in Vier-Stunden-Blöcken. Das Mindestgebotsvolumen sowie der Gebotsschritt betragen für alle Produkte 1 MW.

Primärregelreserve wird ausschließlich basierend auf dem angebotenen Leistungspreis nach dem Einheitspreisverfahren kontrahiert.

Mit Einführung des Regelarbeitsmarktes (RAM) wird seit 2020 eine getrennte Beschaffung von Regelleistung und Regelarbeit vorgenommen. Die Einführung des RAM ist die nationale Grundlage für den europäischen Binnenmarkt für Regelreserve und entspricht der Anforderung aus Artikel 16 (5) EB-VO. Er bietet Regelreserveanbietern die Möglichkeit, nach Abschluss der Regelleistungsausschreibung dort erfolgreich bezuschlagte Gebote anzupassen und/oder neue Gebote (ohne Leistungspreis) abzugeben.

Bei der Sekundärregel- und Minutenreserve erfolgt die Vergütung am RLM (Registrierende Leistungsmessung) nach dem Gebotspreisverfahren, die Vergütung für den RAM nach dem Einheitspreisverfahren entsprechend der jeweiligen Aktivierung.

PRODUKT-MERKMALE
FCR
AFRR LEISTUNG
AFRR ARBEIT
MFRR LEISTUNG
MFRR ARBEIT

PRODUKTLÄNGE

4 Stunden

4 Stunden

15 Minuten

4 Stunden

15 Minuten

AUSSCHREIBUNG

täglich

täglich

1/4-stündlich

täglich

1/4-stündlich

GATE OPEN

D-7

D-7

D-1, ca. 9:00 Uhr

D-7

D-1, ca. 10:00 Uhr

GATE CLOSURE

D-1, 8:00 Uhr

D-1, 9:00 Uhr

T-25 Min.

D-1, 10:00 Uhr

T-25 Min.

PRODUKTE

symmetrisch

pos. + neg.

pos. + neg.

pos. + neg.

pos. + neg.

MINDEST-ANGEBOTGRÖSSE

1 MW

1 MW

1 MW

1 MW

1 MW

ANGEBOTS-INKREMENT

1 MW

1 MW

1 MW

1 MW

1 MW

TEILARBEIT

Nur teilbare Gebote

Nur teilbare Gebote

Nur teilbare Gebote

Unteilbare Gebote bis 25 MW erlaubt

Unteilbare Gebote bis 25 MW erlaubt

VERGÜTUNG

Pay as Cleared

Pay as Bid

Pay as Cleared

Pay as Bid

Pay as Cleared

Aktivierung von Regelreserven

Die Aktivierung der vorgehaltenen Regelreserven unterscheidet sich je nach Reservequalität.

Während die Primärregelreserve gemäß dem Solidaritätsprinzip dezentral im gesamten Synchrongebiet auf Basis der Abweichung vom Sollwert der Netzfrequenz aktiviert wird, werden die Sekundärregel- und Minutenreserve gemäß dem Verursacherprinzip aktiviert. Dies bedeutet, dass die Sekundärregel- und Minutenreserve durch den regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber aktiviert werden, in dessen Verantwortungsbereich die Ursache des Bilanzungleichgewichts liegt. Die Aktivierung der Sekundärregelreserve erfolgt automatisch zur Ablösung der Primärregelreserve, wohingegen der Einsatz der Minutenreserve manuell durch den Übertragungsnetzbetreiber angefordert wird.

Veröffentlichung

Ausschreibungsergebnisse (z.B. Mengen und Preise) werden auf www.regelleistung.net veröffentlicht.

FAQs

Nachfolgend finden Sie eine Liste häufig gestellter Fragen.

Wo finde ich allgemeine Informationen zum Thema Regelenergie?

Allgemeine Informationen zum deutschen und europäischen Regelenergiemarkt finden Sie unter folgendem Link: https://www.regelleistung.net/

An wen kann ich mich für weitere Informationen zur Teilnahme von Anlagen in Luxemburg am Regelenergiemarkt wenden?

Für Fragen zur Teilnahme luxemburgischer Anlagen am Regelenergiemarkt steht Ihnen Creos Luxemburg gerne zur Verfügung.

Bitte senden Sie Ihre Anfrage an info@creos.net

Kann eine Batterieanlage mit 200 kVA in Luxemburg am deutschen Regelenergiemarkt teilnehmen?

Für eine Teilnahme am Regelenergiemarkt ist eine Mindestleistung von 1 MW erforderlich – entweder durch eine einzelne Anlage oder durch einen Anlagenpool.

Beispiel: Für die Teilnahme am FCR-Markt kann eine luxemburgische Anlage gemeinsam mit Anlagen im Amprion-Netzgebiet gepoolt werden. Nach erfolgreicher Präqualifikation ist dann eine Teilnahme an den Ausschreibungen möglich.

Bei aFRR und mFRR dürfen hingegen ausschließlich Anlagen innerhalb des luxemburgischen Netzgebiets zu einem Pool zusammengeschlossen werden.

Was sind die Präqualifikationskriterien?

Die teilnehmenden Anlagen müssen den aktuell gültigen deutschen Präqualifikationskriterien entsprechen.

Weitere Informationen finden Sie hier: Regelleistung > Anbieter werden > Präqualifikationsverfahren

Kann ich als Privatperson mit meiner Anlage am deutschen Regelenergiemarkt teilnehmen?

Eine Teilnahme ist nur über einen Regelreserveanbieter (Balancing Service Provider – BSP) möglich. Dieser übernimmt die Anmeldung, Vermarktung und Abrechnung der Regelenergie für Ihre Anlage.

Wer übernimmt die Abrechnung der Dienstleistung?

Die Abrechnung der Regelenergie-Dienstleistung erfolgt über Amprion, den zuständigen „vertraglichen“ Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB).

Können Regelreserveanbieter aus Deutschland technische Anlagen in Luxemburg vermarkten?

Ja, Regelreserveanbieter mit Sitz in Deutschland können auch technische Anlagen in Luxemburg vermarkten – unter Einhaltung der regulatorischen und technischen Voraussetzungen.