Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sind verantwortlich, das Gleichgewicht zwischen Stromerzeugung und -verbrauch innerhalb ihrer Regelzonen kontinuierlich zu gewährleisten.
Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sind verantwortlich, das Gleichgewicht zwischen Stromerzeugung und -verbrauch innerhalb ihrer Regelzonen kontinuierlich zu gewährleisten. Zu diesem Zweck greifen sie auf verschiedene Arten von Regelreserve zurück, die sich hinsichtlich des Abrufprinzips und ihrer zeitlichen Aktivierung unterscheiden. Die Übertragungsnetze von Creos und Amprion werden als gemeinsame Regelzone betrieben. Da das luxemburgische Netz nicht über ausreichendes Regelreservepotential verfügt, beauftragt Amprion die notwendige Regelreserve für die gemeinsame Regelzone.
Je nach Zeitfenster, in dem die Reserve zur Verfügung stehen muss, unterscheidet man drei verschiedene Regelenergiearten:
Man unterscheidet zudem zwischen positiver und negativer Regelenergie:
Abbilding 1: Gleichgewicht zwischen Verbrauch und Erzeugung
Abbildung 2: Regelreservearten
Für eine erfolgreiche Teilnahme eines Regelreserveanbieters (Balancing Service Providers (BSP)) am FCR, aFRR- und mFRR-Regelenergiemarkt mit an das luxemburgische Netz angeschlossenen technischen Einheiten sind folgende Schritte, sowie Kenntnis der allgemeinen Grundsätze des DE-LU Kooperationsmodell erforderlich:
1 Bestätigungserklärung des Anschlussnetzbetreibers
Bemerkung: Der Verteilnetzbetreiber bestätigt, dass der Netzanschluss, die Anschlussnutzung sowie die technischen Vorschriften des Netzanschlusses geregelt sind und der Erbringung von Regelreserve nichts entgegen spricht.
2 Präqualifikationsportal > Start
Ab dem 1.1.2025 können Anlagen mit einem Netzanschluss in Luxemburg für die Vermarktung von allen Regelleistungsprodukten und nun auch für Sekundärregelleistung und Minutenreserve in Deutschland präqualifiziert und genutzt werden. Dies ist seit 1.6.2020 nur für Primärregelleistung möglich gewesen.
Die Vermarktung von Regelleistung aus Anlagen mit einem Netzanschluss in Luxemburg steht sowohl bestehenden Regelleistungsanbietern in Deutschland als auch anderen Marktteilnehmern in Luxemburg und Deutschland (nach Abschluss eines Rahmenvertrags) offen. Hierzu haben die beiden Übertragungsnetzbetreiber Creos und Amprion ein Kooperationsmodell entwickelt.
Damit beispielsweise Kraftwerksbetreiber oder Aggregatoren als mögliche Lieferanten an den Ausschreibungen der drei Reservequalitäten teilnehmen können, müssen diese verschiedene Anforderungen erfüllen. Dies wird im Rahmen der Präqualifikation durch den ÜNB überprüft. Als Download stehen die einheitlichen Präqualifikationsunterlagen unter folgenden Link zur Verfügung: Regelleistung > Anbieter werden > Präqualifikationsverfahren. Amprion präqualifiziert, im Auftrag der Creos, und ist Rahmenvertragspartner für die Anbieter, die Anlagen mit einem Netzanschluss in Luxemburg für Regelleistung vermarkten möchten.
AKTIVIERUNGS-GESCHWINDIGKEIT
Vollständige Aktivierung innerhalb von 30 Sek.
Vollständige Aktivierung innerhalb von 5 Min., erste Reaktion nach 30 Sek.
Vollständige Aktivierung innerhalb von 12,5 Min.
AKTIVIERUNG
Automatisch, dezentral anhand der Netzfrequenz durch Anbieter
Automatisch, Gemäss Sollwertvorgabe des ÜNB (?) über leittechnische Verbindung
Manuell, über das MOLS-Kommunikationsverfahren
MAXIMALE AKTIVIERUNGSDAUER
15 Min.
60 Min.
60 Min.
SYMMETRISCH/ASYMMETRISCH
Symmetrisch
Asymmetrisch
Asymmetrisch
Zum Zweck der Vermarktung und Erbringung von Regelreserve können Anbieter Reserveeinheiten (RE) und Reservegruppen (RG) sowie Pools, die sich aus RE und/oder RG zusammensetzen anbieten:
Für Creos und Amprion, die eine gemeinsame Leistungs-Frequenz-Regelzone unterhalten, gelten folgende Besonderheiten:
Die dynamische Poolzuordnung von präqualifizierten Anlagen zwischen Pools im Netzgebiet* von Creos und Amprion ist bei aFRR und mFRR nicht möglich. (* inkl. der jeweils unterlagerten Verteilungsnetze).
Für die Präqualifikation, Vermarktung und Erbringung von solchen Anlagen, muss der Anbieter jeweils einen eigenen Pool (unter demselben Rahmenvertrag oder unter verschiedenen Rahmenverträgen) aufsetzen und betreiben.
Alle Arten von Regelreserve auf dem deutschen Markt werden über die Plattform Regelleistung.net ausgeschrieben. Während die Minutenreserve (mFRR) und die Sekundärregelreserve (aFRR) täglich ausgeschrieben werden, erfolgt die Ausschreibung der Primärregelleistung (FCR) in der Regel wöchentlich in Vier-Stunden-Blöcken. Das Mindestgebotsvolumen sowie der Gebotsschritt betragen für alle Produkte 1 MW.
Primärregelreserve wird ausschließlich basierend auf dem angebotenen Leistungspreis nach dem Einheitspreisverfahren kontrahiert.
Mit Einführung des Regelarbeitsmarktes (RAM) wird seit 2020 eine getrennte Beschaffung von Regelleistung und Regelarbeit vorgenommen. Die Einführung des RAM ist die nationale Grundlage für den europäischen Binnenmarkt für Regelreserve und entspricht der Anforderung aus Artikel 16 (5) EB-VO. Er bietet Regelreserveanbietern die Möglichkeit, nach Abschluss der Regelleistungsausschreibung dort erfolgreich bezuschlagte Gebote anzupassen und/oder neue Gebote (ohne Leistungspreis) abzugeben.
Bei der Sekundärregel- und Minutenreserve erfolgt die Vergütung am RLM (Registrierende Leistungsmessung) nach dem Gebotspreisverfahren, die Vergütung für den RAM nach dem Einheitspreisverfahren entsprechend der jeweiligen Aktivierung.
PRODUKTLÄNGE
4 Stunden
4 Stunden
15 Minuten
4 Stunden
15 Minuten
AUSSCHREIBUNG
täglich
täglich
1/4-stündlich
täglich
1/4-stündlich
GATE OPEN
D-7
D-7
D-1, ca. 9:00 Uhr
D-7
D-1, ca. 10:00 Uhr
GATE CLOSURE
D-1, 8:00 Uhr
D-1, 9:00 Uhr
T-25 Min.
D-1, 10:00 Uhr
T-25 Min.
PRODUKTE
symmetrisch
pos. + neg.
pos. + neg.
pos. + neg.
pos. + neg.
MINDEST-ANGEBOTGRÖSSE
1 MW
1 MW
1 MW
1 MW
1 MW
ANGEBOTS-INKREMENT
1 MW
1 MW
1 MW
1 MW
1 MW
TEILARBEIT
Nur teilbare Gebote
Nur teilbare Gebote
Nur teilbare Gebote
Unteilbare Gebote bis 25 MW erlaubt
Unteilbare Gebote bis 25 MW erlaubt
VERGÜTUNG
Pay as Cleared
Pay as Bid
Pay as Cleared
Pay as Bid
Pay as Cleared
Die Aktivierung der vorgehaltenen Regelreserven unterscheidet sich je nach Reservequalität.
Während die Primärregelreserve gemäß dem Solidaritätsprinzip dezentral im gesamten Synchrongebiet auf Basis der Abweichung vom Sollwert der Netzfrequenz aktiviert wird, werden die Sekundärregel- und Minutenreserve gemäß dem Verursacherprinzip aktiviert. Dies bedeutet, dass die Sekundärregel- und Minutenreserve durch den regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber aktiviert werden, in dessen Verantwortungsbereich die Ursache des Bilanzungleichgewichts liegt. Die Aktivierung der Sekundärregelreserve erfolgt automatisch zur Ablösung der Primärregelreserve, wohingegen der Einsatz der Minutenreserve manuell durch den Übertragungsnetzbetreiber angefordert wird.
Ausschreibungsergebnisse (z.B. Mengen und Preise) werden auf www.regelleistung.net veröffentlicht.
Neben der Kooperation der deutschen ÜNB auf nationaler Ebene gibt es zusätzlich verschiedene Kooperationsprojekte auf europäischer Ebene. Weitere Informationen zu den einzelnen Plattformen finden Sie unter:
Nachfolgend finden Sie eine Liste häufig gestellter Fragen.
Allgemeine Informationen zum deutschen und europäischen Regelenergiemarkt finden Sie unter folgendem Link: https://www.regelleistung.net/
Für Fragen zur Teilnahme luxemburgischer Anlagen am Regelenergiemarkt steht Ihnen Creos Luxemburg gerne zur Verfügung.
Bitte senden Sie Ihre Anfrage an info@creos.net
Für eine Teilnahme am Regelenergiemarkt ist eine Mindestleistung von 1 MW erforderlich – entweder durch eine einzelne Anlage oder durch einen Anlagenpool.
Beispiel: Für die Teilnahme am FCR-Markt kann eine luxemburgische Anlage gemeinsam mit Anlagen im Amprion-Netzgebiet gepoolt werden. Nach erfolgreicher Präqualifikation ist dann eine Teilnahme an den Ausschreibungen möglich.
Bei aFRR und mFRR dürfen hingegen ausschließlich Anlagen innerhalb des luxemburgischen Netzgebiets zu einem Pool zusammengeschlossen werden.
Die teilnehmenden Anlagen müssen den aktuell gültigen deutschen Präqualifikationskriterien entsprechen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Regelleistung > Anbieter werden > Präqualifikationsverfahren
Eine Teilnahme ist nur über einen Regelreserveanbieter (Balancing Service Provider – BSP) möglich. Dieser übernimmt die Anmeldung, Vermarktung und Abrechnung der Regelenergie für Ihre Anlage.
Die Abrechnung der Regelenergie-Dienstleistung erfolgt über Amprion, den zuständigen „vertraglichen“ Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB).
Ja, Regelreserveanbieter mit Sitz in Deutschland können auch technische Anlagen in Luxemburg vermarkten – unter Einhaltung der regulatorischen und technischen Voraussetzungen.