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6 Schritte zu Ihrem Stromanschluss

  • 1
    Einreichen<br>Ihres<br>Antrages

    Einreichen
    Ihres
    Antrages

  • 2
    Festlegen<br>der<br>Modalitäten

    Festlegen
    der
    Modalitäten

  • 3
    Durchführen der<br>Vorbereitungs-<br>arbeiten

    Durchführen der
    Vorbereitungs-
    arbeiten

  • 4
    Vor-Ort-<br>Termin

    Vor-Ort-
    Termin

  • 5
    Überprüfen<br>der<br>Arbeiten

    Überprüfen
    der
    Arbeiten

  • 6
    Durchführen der<br>Anschluss-<br>arbeiten

    Durchführen der
    Anschluss-
    arbeiten

Schritt 2: Festlegen und Vereinbaren der Modalitäten

Vereinbaren Sie mit Creos einen Vor-Ort-Termin

Nach Annahme Ihres Antrages werden Sie dazu aufgefordert mit Creos einen Vor-Ort-Termin zu vereinbaren.

Bestandsaufnahme

Bei diesem Vor-Ort-Termin führt der Creos-Mitarbeiter eine Bestandsaufnahme durch, anhand derer die Modalitäten der durchzuführenden Anschlussarbeiten ermittelt werden. Sie erhalten Vorort beziehungsweise zeitnah per Post zugesandt ein Preisangebot mit dem zugehörigem Auftragsformular (nur im Falle eines nicht-standardmäßigen Anschlusses).

Einreichen des Auftragsformulars bei Creos

  • Standard Stromanschluss: Einfamilienhäuser bzw. Gebäude mit bis zu 5 Zähler UND einer maximalen Stromstärke von 40A pro Zähler
    Nach Bestimmung der Anschlussmodalitäten im Rahmen des Vor-Ort-Termins überreicht Ihnen der Creos-Mitarbeiter an Ort und Stelle den Netzanschlussvertrag sowie die Mitteilung über das Ende der Arbeiten.
  • Nicht-standard Stromanschluss: Gebäude mit mindestens 6 Zähler ODER ein Zähler mit einer Stromstärke von über 40A
    Nach Bestimmung der Anschlussmodalitäten im Rahmen des Vor-Ort-Termins erhalten Sie von Creos den Netzanschlussvertrag mit zugehörigem Auftragsformular per Post zugesandt, die von Ihnen ordnungsgemäß unterzeichnet und an uns zurückgesendet werden müssen. Mit gleicher Post erhalten Sie auch die Mitteilung über das Ende der Arbeiten.
    • Bitte beachten Sie, dass bei diesem Vor-Ort-Termin Ihre sowie die Anwesenheit Ihres Elektrikers zwingend erforderlich ist.
    • Der Netzanschlussvertrag / die Netzanschlussverträge müssen vom Anschlussnehmer / den Anschlussnehmern unterzeichnet werden.
    • Der Anschlussnutzungsvertrag / die Anschlussnutzungsverträge müssen vom Anschlussnutzer / den Anschlussnutzern unterzeichnet werden.