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Netz- und Anschlussnutzungsvertrag

Durch die Unterzeichnung des Netz- und Anschlussnutzungsvertrags erhält der Kunde Zugang zum Netz von Creos Luxembourg S.A. Dieser Vertrag regelt die Beziehung zwischen dem Kunden und dem Netzbetreiber im Zusammenhang mit der Beförderung des vom Kunden verbrauchten Stroms. Auch ist darin die Bereitstellung von Reserveleistung und die Lieferung von Blindenergie definiert.

Beim Wechsel des Lieferanten ist vorher als Erstes dieser Vertrag zu unterzeichnen.

Stromliefervertrag

Alle Kunden müssen künftig mit dem Lieferanten ihrer Wahl einen Stromliefervertrag abschließen. Dabei kann aus den zwei nachstehenden Vertragsarten ausgewählt werden:

Vertrag für eine integrierte Stromversorgung

Schließen der Lieferant und sein Kunde einen Vertrag für eine integrierte Versorgung ab, gehen die Verpflichtungen, die sich aus der Netz- und Anschlussnutzung ergeben, vom Kunden an den Lieferanten über. Somit verrechnet der Netzbetreiber die Kosten für die Netznutzung und die gesetzlichen Abgaben direkt dem Lieferanten, der gegenüber dem Netzbetreiber für diese aufkommen muss. Der Kunde wiederum erhält vom Netzbetreiber keine Rechnung mehr, sondern einzig die Rechnungen des Lieferanten, mit dem er einen Vertrag für eine integrierte Stromversorgung abgeschlossen hat.

Vertrag für eine nicht integrierte Stromversorgung

Der Stromliefervertrag umfasst lediglich die Stromlieferung durch den Lieferanten. Die Netznutzung wird durch einen Netz- und Anschlussnutzungsvertrag geregelt, der mit dem Netzbetreiber abgeschlossen wird. In diesem Fall erhält der Kunde von seinem Lieferanten eine Rechnung für den Stromverbrauch. Der Netzbetreiber wiederum verrechnet ihm die Netz- und Anschlussnutzung sowie die gesetzlichen Abgaben.

Rahmenvertrag

Gegenstand des Rahmenvertrags sind der Netzzugang, die Netznutzung und der Datenaustausch zwecks Stromlieferung an die Kunden des Lieferanten bzw. des Bilanzkreisverantwortlichen. Zudem sind darin die Regeln des Netzbetreibers festgelegt, die bei einem Lieferantenwechsel Anwendung finden.

Der Rahmenvertrag wird zwischen dem Verteilungsnetzbetreiber und dem Lieferanten und/oder dem Bilanzkreisverantwortlichen abgeschlossen, je nachdem, wer der Antragsteller ist.

Ein Rahmenvertrag mit dem Netzbetreiber ermöglicht, mit den Endkunden einen Stromliefervertrag abzuschließen. Im Falle von Verträgen für eine integrierte Versorgung ist dagegen der Abschluss eines Netznutzungsvertrags erforderlich. Dieser Vertrag ist obligatorisch und ermöglicht den Lieferanten bzw. dem Bilanzkreisverantwortlichen, die Verpflichtungen des Kunden zu übernehmen, die sich aus der Netz- und Anschlussnutzung ergeben.

Vertragsstruktur

Die Belieferung eines Kunden durch einen Lieferanten im Stromnetz von Creos Luxembourg S.A. setzt voraus, dass die Vertragsbeziehungen gemäß definiertem Muster zwischen den verschiedenen Akteuren aufgebaut werden.

Gemäß der Vertragsstruktur werden die folgenden Akteure unterschieden

  • Der Kunde: Jede natürliche oder juristische Person, die für einen Anschlusspunkt an das von Creos Luxembourg S.A. betriebene Verteilungsnetz eine Lieferbeziehung mit einem berechtigten Lieferanten unterhält.
  • Der Anschlussnehmer: Die natürliche oder juristische Person, die einen Anschluss ihrer Installationen an das vom Netzbetreiber betriebene Netz beantragt hat.
  • Netz- und Anschlussnutzer: Die natürliche oder juristische Person, welche die über einen bestimmten Anschluss bezogene und verbrauchte Energie verbraucht.
  • Bilanzkreisverantwortlicher: Die natürliche oder juristische Person, die für die Ausgeglichenheit zwischen den Einspeisungen und den Entnahmen in einer bestimmten Regelzone verantwortlich ist.
  • Der Lieferant: Jede natürliche oder juristische Person, welche die Energielieferung vornimmt. Der Kauf und Verkauf von Strom durch die Netzbetreiber zum Zweck des Ausgleichs und der Kompensation von Netzverlusten gilt nicht als Lieferung.
  • Der Bilanzkreiskoordinator: Die juristische Person, die das Bilanzkreissystem betreibt und deren Aufgabe darin besteht, die Einspeisungen und Entnahmen der Netznutzer zu bilanzieren und die Menge der Ausgleichsenergie festzulegen.
  • Der Verteilungsnetzbetreiber: Die natürliche oder juristische Person, die verantwortlich ist für den Betrieb, die Wartung und, wenn nötig, für den Ausbau des Verteilungsnetzes in einem bestimmten Gebiet und etwaiger Verbindungsleitungen zu anderen Netzen sowie für die langfristige Sicherstellung, dass das Netz eine angemessene Nachfrage nach der Stromverteilung befriedigen kann. Hierbei handelt es sich um Creos Luxembourg S.A.

„Kunde“ und „Anschlussnutzer“ sind ein und dieselbe Person. Dagegen ist der Anschlussnehmer nicht zwingend identisch mit dem Anschlussnutzer.