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Grenzüberschreitender Stromhandel

Im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel veröffentlicht Creos Luxembourg S.A. nachfolgend die Bestimmungen, die diesbezüglich gelten:

Struktur der Stromnetze

Das von Creos Luxembourg S.A. betriebene Übertragungsnetz ist durch zwei Doppelleitungen von 220 kV, die eine Verbindung zum Netz der Amprion GmbH [D] (vormals RWE Transportnetz Strom GmbH) herstellen, in den europäischen Netzverbund ENTSO-E integriert. Mit den anderen angrenzenden Netzen von Elia [B] und RTE [F] besteht keine dauerhafte Verbindung. Der grenzüberschreitende Energieaustauch kann daher nur über die Übertragungsleitungen, die eine Verbindung zum deutschen Netz herstellen, erfolgen.

Das von Creos Luxembourg S.A. betriebene Netz entspricht den in der nationalen Gesetzgebung enthaltenen Bestimmungen sowie den geltenden Standards zur Stromnutzung, Planung und Sicherheit, welche die europäischen Übertragungsnetzbetreiber, die dem Netzverbund ENTSO-E angehören, gemeinsam erstellt und auf der Website von ENTSO-E veröffentlicht haben.

Anschlusskapazitäten

Die vertraglich festgelegten Anschlusskapazitäten betragen unter normalen Bedingungen 1700 MW.

Die vertraglich festgelegten Anschlusskapazitäten betragen unter schwierigen Bedingungen (n-1) für die Leitungen aus Deutschland derzeit 980 MW. Diese Kapazitäten reichen aus, um den Bedarf des öffentlichen luxemburgischen Netzes zu decken, dessen voraussehbare Spitzenlast sich auf 770 MW beläuft.

Da derzeit bei den Übertragungsleitungen mit Deutschland keine Engpässe bestehen, existiert im Moment kein expliziter Allokationsmechanismus für diese Transportkapazität. Falls sich die Umstände verändern, sind spezifische Maßnahmen für die Steuerung der Anschlusskapazitäten erforderlich. Die gewählten Verfahren werden im Voraus öffentlich gemacht.

Die Berechnung der Anschlusskapazitäten und der Sicherheitsmargen erfolgt gemäß den gemeinsam mit dem Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) aufgestellten und auf der Website von ENTSO-E veröffentlichten Regeln.