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Versorgung der Kunden auf Grundlage synthetischer Lastprofile

Anwendung synthetischer Lastprofile

Die Versorgung von Kunden ohne einen Zähler, der den Lastgang aufzeichnet, bedeutet, dass die Lieferanten in Bezug auf den Stromverbrauch ihrer Kunden einen täglichen voraussichtlichen Fahrplan erstellen.

Aus diesem Grund hat der Netzbetreiber für verschiedene Kundenkategorien normierte synthetische Lastprofile festgelegt. Es handelt sich dabei um einen virtuellen Lastgang, anhand dessen der Stromverbrauch aller zu einer Kategorie gehörenden Kunden gemäß einem statistischen Mittel für jede Viertelstunde eines bestimmten Zeitraums aufgezeichnet wird. Den Profilen liegen tatsächliche Messungen in einer bestimmten Referenzperiode und für einen repräsentativen Querschnitt aller zu einer bestimmten Kategorie gehörenden Kunden zugrunde. Im Falle eines normierten synthetischen Lastprofils ergibt sich für einen Lastgang über ein Jahr ein Gesamtstromverbrauch von 1000 kWh.

Vor der Stromlieferung ordnet der Netzbetreiber seinen Kunden jeweils einem Profil zu. Der Lieferant wiederum schätzt den Jahresverbrauch des Kunden ein.

Anhand des geschätzten Jahresverbrauchs und des zu berücksichtigenden Profils kann der Lieferant für jeden seiner Kunden einen Lastgang definieren. Hierzu wendet er für jeden viertelstündlichen Wert im Profil folgende Formel an:

Wi estimé: geschätzter viertelstündlicher Wert gemäß Profil
Wi normé: normierter viertelstündlicher Wert gemäß Profil
W estimé: geschätzter Verbrauch des Kunden

Anhand der kumulierten Werte der geschätzten Lastgänge kann der Lieferant die Versorgung planen.

Abweichungen beim Stromverbrauch

Nach dem Ablesevorgang liegt dem Netzbetreiber für jeden Kunden, der einem Profil zugeordnet ist, der tatsächliche Verbrauch vor. Dieser Verbrauch weicht im Allgemeinen vom Wert ab, den der Lieferant zu Beginn der Periode, für die der Verbrauch gemessen wurde, geschätzt hat.

Die Abweichungen zwischen dem tatsächlichen und dem geschätzten Verbrauch gleicht der Netzbetreiber aus. Für die Verrechnung der viertelstündlichen Abweichungen gegenüber den Lieferanten verwendet Creos Luxembourg S.A. somit den für die Ausgleichsenergie geltenden Tarif.