Der integrierte belgisch-luxemburgische Erdgasmarkt
Die Transportnetzbetreiber Fluxys Belgium (Belgien) und Creos Luxembourg (Luxemburg) haben in enger Zusammenarbeit mit den staatlichen Aufsichtsbehörden CREG und ILR die beiden nationalen Erdgasmärkte zu einem gemeinsamen Erdgasmarkt zusammengeführt. Diese Initiative entspricht dem Ziel der Europäischen Union, einen gesamteuropäischen Erdgasmarkt ohne Binnengrenzen zu schaffen und hat zur ersten Integration der Gasmärkte zweier EU-Mitgliedstaaten geführt. Das Know-how und die Erfahrungen, die bei dieser Integration entstanden sind, werden den Aufsichtsbehörden und Transportnetzbetreibern der beiden Länder auch zugutekommen, wenn eine größere Integration mit Märkten von Nachbarstaaten ansteht.
Marktintegration – was ist das?
Genau wie zwischen anderen Erdgasmärkten in Europa erfolgte der Gastransport zwischen dem belgischen und luxemburgischen Markt über eine nationale Kapazitätsvermarktung beider Transportnetzbetreiber an den Grenzübergabe-punkten. Um Erdgas von Belgien nach Luxemburg zu transportieren mussten die Händler als Netzentgelt zunächst in Belgien eine Ausspeisegebühr anschließend in Luxemburg eine Einspeisegebühr bezahlen.
Im integrierten Belux-Markt fallen genau diese Entry-/Exit-Gebühren zwischen beiden Ländern weg sodass die gehandelten Gasmengen am Handelspunkt Zeebrügge (Zeebrugge Trading Point, ZTP) für das gesamte Marktgebiet zur Verfügung stehen.
Creos Luxembourg und Fluxys Belgium haben in diesem integrierten Markt ihre eigene Identität und Organisationsstruktur behalten, gleichzeitig kümmert sich jedoch die neu geschaffene Firma Balansys S.A. um den Regelenergiebezug.
Bessere Preise für die Verbraucher
- Bei einem Verbrauch von knapp 20 Milliarden Kubikmetern und über 70 Versorgern wird sich der Wettbewerb auf dem Belux-Markt verschärfen. Zudem wird der ZTP über mehr Liquidität verfügen und verstärkte Preissignale aussenden.
- Dank der starken Vernetzung des Belux-Marktes mit den angrenzenden Erdgasmärkten (Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Niederlande) wird das Risiko einer isolierten Preisentwicklung gesenkt.
- Zudem werden die Industrieunternehmen und die Stromproduzenten in den beiden Ländern ihr Versorgungsportfolio optimieren können, wodurch sich ihre Kaufkraft erhöht.
Vereinfachter und kostengünstigerer Transport für die Versorger
- Da die Regelungen zwischen den beiden Ländern harmonisiert werden, wird der Gastransport für die Versorger deutlich einfacher.
- Zudem erhalten die luxemburgischen Versorger dank des direkten Zugangs zur Gashandelsplattform des Belux-Marktes (d.h. zum Zeebrugge Trading Point) und zu LNG- und Speicheranlagen bessere Versorgungsmöglichkeiten.
Höhere Versorgungssicherheit für das Großherzogtum Luxemburg
- Die physischen Kapazitäten für den Gastransport von Belgien nach Luxemburg haben sich im integrierten Markt erhöht, da Fluxys Belgium an der Übergabestationen zwischen den beiden Ländern einen höheren Gasdruck bereitstellt.
- Wenn die Erdgasnachfrage die maximale Durchflusskapazität an der belgisch-luxemburgischen Grenze überschreitet, greifen die Transportnetzbetreiben, zur Sicherstellung der notwendigen Gasmengen in Luxemburg, direkt über ein spezielles Kapazitätsprodukt an der deutsch-luxemburgischen Grenze am IP Remich in den Markt ein und sichern auf diese Weise die Versorgungssicherheit der Endkunden in Luxemburg.
Contrat cadre fournisseur
Les conditions générales définissent:
Les conditions générales du contrat cadre fournisseur constituent le Contrat cadre fournisseur qui régit les relations entre un Fournisseur et le GRT conformément à l'article 31 (2) de la loi du 1er août 2007.
Les conditions générales définissent:
- les engagements et responsabilités respectifs du GRT et du Fournisseur relatifs au Service d’Acheminement de gaz naturel sur le Réseau de Transport ;
- les caractéristiques du gaz naturel transporté (qualité du gaz naturel, pression, débit,…) ;
- les exigences en matière de sécurité d’approvisionnement ;
- les modalités de détermination des quantités d’énergie livrées, de tarification, et de facturation ;
- les conditions de souscription de capacité par les Fournisseurs auprès du GRT ;
- les règles applicables en matière de traitement des données économiquement sensibles.
Les conditions particulières déterminent:
- la date d'entrée en vigueur du contrat, ainsi que les capacités souscrites par le fournisseur auprès du GRT, les capacités échangées par le fournisseur avec d'autres fournisseurs et les points de fourniture qui constituent son point de fourniture industriel.