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Verwaltung von Nominierungen

Der Austausch von Energie zwischen den Marktakteuren innerhalb der Regelzone Luxemburg (Creos Luxembourg S.A.) wird über so genannte Bilanzkreise abgewickelt.

Der Austausch von elektrischer Energie zwischen zwei Bilanzkreisen oder zwischen Regelzonen bedarf einer Nominierung, die von den betroffenen Bilanzkreisverantwortlichen an den Bilanzkreiskoordinator zu übermitteln ist.

Bei einer Nominierung muss der Transportkunde für den Folgetag für jede Viertelstunde die voraussichtliche Inanspruchnahme von Ein- und Ausspeisekapazitäten zwischen zwei Bilanzkreisen angeben.

Die ENTSO-E (European Network System Operators for Electricity) hat ein standardisiertes Nominierungssystem für diese Art von Datenaustausch entwickelt (Electronic Data Interchange). Das ESS-System (Electronic Scheduling System) definiert die in sämtlichen Übertragungsnetzen der ENTSO-E geltenden Regeln und Formate und kann auf der Internetseite der ENTSO-E unter folgendem Link heruntergeladen werden EDI Library.

Bilanzkreisverantwortlicher

Gemäß Artikel 1 Absatz 45 des geänderten Gesetzes vom 1. August 2007 über die Organisation des Strommarkts ist der Bilanzkreisverantwortliche eine natürliche oder eine juristische Person, die für ausgeglichene Ein- und Ausspeisekapazitäten innerhalb einer Regelzone verantwortlich ist.

Jede Lieferung, einschließlich sämtlicher Ein- und Ausspeisungen elektrischer Energie, wird mittels eines Bilanzkreises verbucht, der durch einen Bilanzkreisverantwortlichen festgelegt und verwaltet wird. Dank dieser Bilanzkreise können Unterschiede zwischen Einspeisung und Verbrauch kompensiert werden.

Der Bilanzkreisverantwortliche hat innerhalb seines oder seiner Bilanzkreise(s) für ausgeglichene Kapazitäten zu sorgen – vorbehaltlich fehlerhafter Schätzungen. Aus wirtschaftlicher Sicht ist er ebenfalls für die Kosten verantwortlich, die durch Bilanzkreisabweichungen ausgelöst werden.

Um die Bilanzkreise identifizieren zu können, hat die ENTSO-E den so genannten Energy Identification Code (EIC) eingeführt, der in sämtlichen Übertragungsnetzen der ENTSO-E gültig ist.

EIC

Jeder Bilanzkreisverantwortliche muss für seinen Bilanzkreis über einen eindeutigen EIC-Code verfügen.

Gemäß Referenzhandbuch der ENTSO-E erfolgt die Zuteilung des EIC-Codes durch die lokale Ausgabestelle (Local Issuing Office) in dem Land, in dem der Bilanzkreisverantwortliche seinen Unternehmenssitz hat bzw. in dem er seine Dienstleistung anbieten möchte.

Die Creos Luxembourg S.A. übernimmt die Rolle der lokalen Ausgabestelle innerhalb der Regelzone Luxemburg.

Für die Zuteilung eines EIC-Codes füllen Sie bitte dieses Antragsformular aus und schicken Sie es an folgende Faxnummer: (+352) 2624-6583.

Der EIC-Code gilt als definitiv zugeteilt, wenn er in der Liste der zugeteilten Codes aufgeführt ist. 

Wichtig

Durch die Unterschrift auf dem Formular kann die Ausgabestelle den Antrag an die ENTSO-E weiterleiten. Die Daten dürfen zudem auf deren Internetseite veröffentlicht werden.
Ändert ein Unternehmen seinen Namen oder seine Funktion, behält es denselben EIC-Code. Die ENTSO-E empfiehlt deshalb eindringlich, Codes zu wählen, die keine Rückverfolgung auf das Unternehmen erlauben, um so die Anonymität gewährleisten zu können.

Ein durch die Creos Luxembourg S.A. zugeteilter nationaler EIC-Code darf ausschließlich in der Regelzone Luxemburg eingesetzt werden.

Ein bei der lokalen Ausgabestelle beantragter internationaler EIC-Code kann in allen Übertragungsnetzen der ENTSO-E eingesetzt werden. Es ist erwünscht, dass jeder Antragsteller nur einen EIC-Code beantragt.