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Nationaler Abschaltplan

Als Abschaltung bezeichnet man eine durch den Übertragungs- oder Verteilungsnetzbetreiber ausgelöste systematische und spürbare Reduktion des Energieverbrauchs zur Bewältigung bestehender, angekündigter oder vorhersehbarer Ausnahmesituationen, die die Versorgungssicherheit, die Netzintegrität oder die Sicherheit von Personen gefährden.

Dabei wird die Energieversorgung bestimmter oder aller Netznutzer unter Wahrung der Verbrauchersicherheit vorübergehend eingeschränkt oder ganz eingestellt.
Der Abschaltplan ist ein operatives Dokument, das von den im Großherzogtum Luxemburg tätigen Übertragungs- und Verteilungsnetzbetreibern gemeinsam im Einklang mit dem Gesetz vom 7. August 2012 (in Änderung des Gesetzes vom 1. August 2007 zur Organisation des Erdgasmarktes, A-°179 vom 22.8.2012) ausgearbeitet wurde.

Die Abschaltung ist das letzte Mittel der Energieversorgungsnetzbetreiber im Großherzogtum Luxemburg zur Abwendung großer Zwischenfälle und zur Schadensbegrenzung bei solchen Zwischenfällen.
Er komplettiert das Instrumentarium der Netzbetreiber zur Sicherung ihrer Netze.

Der Abschaltplan legt fest, unter welchen Umständen und Bedingungen die Energienetzbetreiber zu dieser Ultima Ratio greifen dürfen. Zudem regelt der Plan die Zuständigkeiten und Entscheidungswege bei einer Abschaltung, die operativen Abläufe und die Kriterien, wonach prioritär die Kunden ausgewählt werden, die am wenigsten unter einer Abschaltung leiden würden.
Creos veröffentlicht die interne Kundenklassifizierung, wobei die Kundendaten streng anonym und vertraulich bleiben. Kunden können sich bei Creos über ihren „Matchcode“ orientieren.